Osteopathie gilt als Heilkunde. Laut Heilpraktikergesetz ist die Ausübung nur mit einer staatlichen Genehmigung erlaubt.
Dies bestätigte das Oberlandesgericht Düsseldorf in seiner Entscheidung vom 08.09.2015 gegenüber einem Physiotherapeuten, der Osteopathie angeboten und behandelt hat.