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 Adressen der Abrechnungsstellen unvollständig
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Stefan Richter

10 Beiträge

Gesendet am: - 03/01/2017 :  15:06:32  Profil ansehen  E-Mail an den Autor  Antwort mit Zitat
Hallo,
erstmal ein gesundes neues Jahr an alle
Mir ist heute aufgefallen das die Postanschriften von zwei Abrechnungsstellen fehlerhaft sind. Bei der Erstellung der DTA und dem Ausdruck für die Begleitscheine fehlte bei der Abrechnungsstelle Emerdingen die Hausnummer und bei der DDG Hessen war die Bezeichnung unvollständig. Nach einem Anruf beim Abrechnungszentrum wurde mir die fehlende Hausnummer mitgeteilt(6).
Ich bin mir nicht sicher ob das erst seit dem Update von heute so ist oder ob das schon vorher war, ich habe nicht viel mit dieser Stelle bisher abgerechnet.
Gibt es eine Möglichkeit die Adressen sich anzeigen zulassen?
Ich habe sonst nie kontrolliert einfach immer rein in den Umschlag und weg, nur heute sagte meine Frau das da was fehlt, ich hab immer auf das Programm vertraut.
Viele Grüße
Stefan Richter

mechanicus

Germany
1981 Beiträge

Gesendet am: - 03/01/2017 :  23:45:47  Profil ansehen  Antwort mit Zitat
In der 2016'er Version sind das gültige Postfachadressen.
Ich verstehe das Problem nicht.
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Stefan Richter

10 Beiträge

Gesendet am: - 04/01/2017 :  09:18:43  Profil ansehen  E-Mail an den Autor  Antwort mit Zitat
Das Problem ist wenn ich mich nicht auf die Adressen verlassen kommen die Belege nicht dahin wo sie hin sollen oder zurück.
Bis jetzt klappte es ja auch immer daher weiß ich nicht ob es am Update liegt
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Jane

259 Beiträge

Gesendet am: - 04/01/2017 :  10:23:27  Profil ansehen  E-Mail an den Autor  Antwort mit Zitat
Wir brauchen die korrekte Adresse auch, da wir z.B. an manchen Abrechnungsstellen die Rezepte per Einschreiben mit Rückschein schicken.
Gruß
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Entwicklung

Deutschland
1978 Beiträge

Gesendet am: - 04/01/2017 :  12:10:43  Profil ansehen  Besuche Entwicklung's Homepage  Antwort mit Zitat
Herzlichen Dank für den Hinweis.

Zum besseren Verständnis: Die Kostenträgerdateien werden nicht von uns erstellt sondern von den Nachfolgeorganisationen der früheren Spitzenverbände der Krangenkassen. Wir veröffentlichen die Kostenträgerdateien in einem für adad95 optimierten Format.

Inhaltliche Änderungen nehmen wir generell nicht vor.
Zitat:
In der 2016'er Version sind das gültige Postfachadressen.
Ich verstehe das Problem nicht.

Sollten in einem Datensatz neben der Hausanschrift auch einen Postfachadresse vorhanden sein bevorzugen wir diese.


Zum Problem mit der Anschrift vom ARZ Emmendingen.
Die offizielle Anschrift lautet:
An der B3 Haus Nr. 6
79312 Emmendingen

Da wir Straße und Hausnummer getrennt verwalten, wird das erste Auftreten von einer Ziffer gesucht und dort getrennt. Die Straße wird dann „An der B“ und als Hausnummer „3 Haus Nr. 6“
Da aber dann die Hausnummer zu lang ist, wir die 6 abgeschnitten.

Dieses Problem das ARZ Emmendingen erkannt.
Die für Navigationsgeräte optimierte Adresse lautet:
Bundesstraße 6
79312 Emmendingen

Diese Anschrift wird auch in fast allen Kostenträgerdateien benutzt.

Zitat:
Das Problem ist wenn ich mich nicht auf die Adressen verlassen kommen die Belege nicht dahin wo sie hin sollen oder zurück.

Zur Angst vor einer Fehlleitung wegen der fehlenden Hausnummer:
Laut Selbstdarstellung arbeiten bei dem ARZ Emmendingen 500 Beschäftigte diese bearbeiten 57 Millionen Verordnungen mit einem Abrechnungsvolumen von 4,9 Milliarden Euro pro Jahr.
Ich glaube, jeder Postler in Emmendingen und Umgebung findet ab dem ersten Tag seines Schnupperpraktikums die Adresse blind.
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mechanicus

Germany
1981 Beiträge

Gesendet am: - 04/01/2017 :  12:29:28  Profil ansehen  Antwort mit Zitat
Grundsätzlich entscheidet das jeder für sich selbst.

Aber

  • Die Postfachadressen sind gültig und die Zustellung findet bereits im Postverteilerzentrum beim Empfänger statt. Die Briefe werden dann nicht mehr mit einem Postboten ausgetragen. Es kann also kein Fahrrad um- oder etwas aus der Tasche rausfallen.

  • Der Rückschein hat keine Relevanz. Was weg ist, ist weg und der Rückschein beweist nur, dass ein Brief angenommen wurde, lässt aber keinen beweiskräftigen Rückschluss auf den Inhalt zu. Das gibt es nur bei der Zustellung über Gerichtsvollzieher.
    Die Post haftet bei Verlust bis maximal 25€. Deshalb ein Einschreiben mit Rückschein?

  • Die Kassen lassen bei Verlust problemlos eine Abrechnung mit den Rezeptkopien zu.

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Jane

259 Beiträge

Gesendet am: - 04/01/2017 :  14:45:09  Profil ansehen  E-Mail an den Autor  Antwort mit Zitat
Hallo Mechanikus, schön, dass es Dich gibt.
Ich wollte eigentlich nur verdeutlichen, dass man für bestimmte Zustellungsarten, sei es Einschreiben oder Expressbrief, eine komplette Adresse braucht.
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upi

66 Beiträge

Gesendet am: - 08/01/2017 :  17:46:42  Profil ansehen  Antwort mit Zitat
Wir rechnen seit 1983 selbst ab. Seitdem sind 2 Abrechnungen, die mit normaler Frankierung abgeschickt worden sind, angeblich nicht angekommen. Bei einer sind nach einem halben Jahr die Originalverordnungen mit dem Vermerk " keine Datenlieferung dazu erhalten" zurückgeschickt worden, wobei die Kasse nach kurzer Zeit monierte, daß die Belege zur Datenlieferung fehlten. Aber wie mechanicus schon schrieb, reichte die Kopie der Verordnungen dann zur Abrechnung aus.
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