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 Rückbuchung ELV- wo bleibt der offene Posten?
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Hand und Herz

389 Beiträge

Gesendet am: - 02/05/2017 :  14:23:12  Profil ansehen  E-Mail an den Autor  Antwort mit Zitat
Hallo zusammen,
ich habe ein Problem, dass ich bei stonierten ÉLV´s die Meldung bekomme, dass ein offener Posten entstanden ist. Diesen finde ich allerdings nicht beim Patienten wieder und kann diese dann bei einer erneuten Bezahlung nicht buchen.

Folgende Abläufe machen wir bisher:
Wenn Rückbuchung einer ELV von unserem Konto erfolgt:
#61656; ELV verwalten
#61656; Die betreffenden eingereichten ELV aussuchen
#61656; Die betreffende zurück geforderte Lastschrift anklicken
#61656; Re Maus
#61656; Stornieren

Wo bleibt nun der offene Posten, Wenn der Pat. nun erneut überweisen möchte bzw. Bar zahlen möchte, wo muß ich dass dann buchen

Ich bedanke mich für Eure Hilfe.

mechanicus

Germany
1798 Beiträge

Gesendet am: - 02/05/2017 :  15:04:12  Profil ansehen  Antwort mit Zitat
Bei mir klappt das bedingt. Die ursprünglichen Beträge tauchen in den OP's (Menü -> Buchhaltung -> Offene Posten) wieder auf, nicht jedoch in der Rezeptmaske.

Ein weiteres gravierendes Manko ist die Handhabung der Rücklastschriftgebühren.
Diese können zwar in der Zahlungserinnerung als Forderung reingedruckt werden, erscheinen aber im Programm nirgendwo.
Das führt dann dazu, dass bei der Bezahlung in den OP's nur der ursprüngliche Betrag angezeigt wird, nicht jedoch der Gesamtbetrag aus Zuzahlung und Gebühren.
Diese Kasperei hat mir erst kürzlich wieder Geld gekostet, als die Patientin bar bezahlen wollte und von meiner Mitarbeiterin, die in der Rezeptmaske nichts gesehen hat, wieder weggeschickt wurde mit der Bemerkung, es sei alles bezahlt und nichts mehr offen.

Aus verständlichen Gründen dürfen nicht alle Mitarbeiterinnen in die OP's schauen, sondern nur eine. Als diese dann den OP bemerkte, veranlasste sie zwar eine Zahlung, aber ohne die Rücklastschriftgebühren. Diese waren nirgends vermerkt! :-(
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SebastianKlien

Germany
573 Beiträge

Gesendet am: - 02/05/2017 :  19:50:10  Profil ansehen  E-Mail an den Autor  Besuche SebastianKlien's Homepage  Antwort mit Zitat
Das Thema beschäftigte uns auch schon. Wir erstellen dann für die rücklastschriftgebühr einen Artikelverkauf mit dem Betrag...ist aber umständlich.....und nicht sehr elegant.

Sebastian Klien
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mechanicus

Germany
1798 Beiträge

Gesendet am: - 16/10/2018 :  11:35:57  Profil ansehen  Antwort mit Zitat
Ich habe nun wieder 10 € verloren, weil die Gebühren einer Mahnung (hier Rücklastschriftgebühren) nicht in den OP's auftauchen und eine Mitarbeiterin diese trotz Nachfrage der Patientin nicht kassierte.

Da RD scheinbar nicht gewillt ist, das zu ändern, habe ich mir nun selber beholfen:
  • Ein (fiktives) Bankkonto "Gebühren" angelegt
  • Nach der Stornierung der Lastschrift unter "Lastschriften verwalten" die Gebühren als Minusbetrag als Zahlung auf dieses Gebührenkonto gebucht.
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Hand und Herz

389 Beiträge

Gesendet am: - 12/03/2019 :  13:37:00  Profil ansehen  E-Mail an den Autor  Antwort mit Zitat
Ich möchte auf Grund eines aktuellen Anlasse, Ridler bitten, die Möglichkeit zu schaffen, Mahnungsgebühren und Rücklastschriftgebühren mit den jeweiligen Rechnungen verrechnen zu können. ( S.o.)
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PhysioPointRaunheim

54 Beiträge

Gesendet am: - 15/04/2020 :  10:25:10  Profil ansehen  E-Mail an den Autor  Besuche PhysioPointRaunheim's Homepage  Antwort mit Zitat
Auch ich wäre froh, wenn es ein Update diesbezüglich geben würde. Es sind nicht viele Rückbelastungen, aber dies Bankgebühren müssen über ein anderes Konto in der Buchhaltung verbucht werden, als die Rezeptgebühren.
Bitte deshalb an die Entwicklung
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