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 Quittung Kostenanteil mit Belegnummer drucken
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herrmanj

Germany
1081 Beiträge

Gesendet am: - 22/06/2017 :  10:20:21  Profil ansehen  E-Mail an den Autor  Besuche herrmanj's Homepage  Antwort mit Zitat
Problem:
Ich möchte mir die Arbeit etwas erleichtern und die Belegnummer für sie Zuzahlung für ein Rezept gleich beim Drucken der Quittung mit aufdrucken. Unser Steuerberater möchte für jeden Beleg fürs Kassenbuch/Kassenbericht/Dokumentation (wie man es auch immer nennen möchte) eine eindeutige Nummer auf dem Beleg. Gerne doch, bloß möchte ich diese nicht für jeden Beleg einzeln per Hand beim Buchen abschreiben müssen. Ich würde gern die Belegnummer die man in der Buchungsübersicht sieht dazu benutzen (sieht so aus 117000xxx).

Mein Lösungsvorschlag:
Anpassen der Druckvorlage für den Kostenanteil im Bereichtsdesigner. Leider taucht dort bei der Liste der Felder die gewünschte Belegnummer nicht mit auf oder habe ich sie nur übersehen?

Eure Lösung: ???

Entwicklung

Deutschland
1963 Beiträge

Gesendet am: - 22/06/2017 :  14:10:18  Profil ansehen  Besuche Entwicklung's Homepage  Antwort mit Zitat
Eine eindeutige Nummer ist auch die Rechnungsnummer. Diese gibt’s in der Liste der Felder.
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Jens01

80 Beiträge

Gesendet am: - 22/06/2017 :  15:14:21  Profil ansehen  E-Mail an den Autor  Besuche Jens01's Homepage  Antwort mit Zitat
Hallo, herrmanj der Beleg für den Patienten benötigt doch aber die Buchungsnummer nicht, oder? Ich druck mir mittels Excel-Seriendruck auf kleine Mini- Etiketten die fortlaufende Nummer und klebe diese auf jeden Beleg (sind dann aber vorwiegend Barbelege oder Kontobelege, die nicht in der Buchhaltung autom. aufgenommen sind).
Sinnvoll ist es die Buchhaltung am Stück zu machen, damit die Belegnummern nicht lückenhaft werden, so hat dann der Folgebeleg die nächste Buchungsnummer.
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herrmanj

Germany
1081 Beiträge

Gesendet am: - 22/06/2017 :  15:34:50  Profil ansehen  E-Mail an den Autor  Besuche herrmanj's Homepage  Antwort mit Zitat
Zitat:
Ersterfassung durch Entwicklung

Eine eindeutige Nummer ist auch die Rechnungsnummer. Diese gibt’s in der Liste der Felder.



Habe ich mir auch schon überlegt. Andere per Hand gebuchte Belege der Barkasse, z. B. Einkauf von Wasser, Kaffee, etc. haben keine Rechnungsnummer und hätten dann einen anderen Nummernkreis. Das wäre nicht elegant.

Jan H.
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herrmanj

Germany
1081 Beiträge

Gesendet am: - 22/06/2017 :  15:39:55  Profil ansehen  E-Mail an den Autor  Besuche herrmanj's Homepage  Antwort mit Zitat
... Wofür ist die Belegnummer dann gedacht? Zudem sagts ja der Name: BELEG-Nummer.
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herrmanj

Germany
1081 Beiträge

Gesendet am: - 22/06/2017 :  15:44:01  Profil ansehen  E-Mail an den Autor  Besuche herrmanj's Homepage  Antwort mit Zitat
Zitat:
Ersterfassung durch Jens01

Hallo, herrmanj der Beleg für den Patienten benötigt doch aber die Buchungsnummer nicht, oder? Ich druck mir mittels Excel-Seriendruck auf kleine Mini- Etiketten die fortlaufende Nummer und klebe diese auf jeden Beleg (sind dann aber vorwiegend Barbelege oder Kontobelege, die nicht in der Buchhaltung autom. aufgenommen sind).
Sinnvoll ist es die Buchhaltung am Stück zu machen, damit die Belegnummern nicht lückenhaft werden, so hat dann der Folgebeleg die nächste Buchungsnummer.



Danke für den Input. Klingt zunächst etwas aufwendig. Ist die Buchungsnummer nicht die Belegnummer, oder gibt es die auch noch?
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mechanicus

Germany
1874 Beiträge

Gesendet am: - 23/06/2017 :  10:33:11  Profil ansehen  Antwort mit Zitat
Zitat:
Ersterfassung durch herrmanj(...)Unser Steuerberater möchte für jeden Beleg fürs Kassenbuch/Kassenbericht/Dokumentation (wie man es auch immer nennen möchte) eine eindeutige Nummer auf dem Beleg. Gerne doch, bloß möchte ich diese nicht für jeden Beleg einzeln per Hand beim Buchen abschreiben müssen.
Eine Belegnummer wird vom Gesetzgeber nicht verlangt, sondern nur eine "eindeutige Zuordnung" der Buchung zum Beleg. Das kann z.B. auch durch andere Buchungsmerkmale wie Datum und Betrag geschehen.
Möglicherweise ist für Dich ein Hilfsmittel aus dem analogen Zeitalter sinnvoll: Der Paginierstempel.
Kostet wenig und geht irre schnell.
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mechanicus

Germany
1874 Beiträge

Gesendet am: - 24/06/2017 :  11:30:39  Profil ansehen  Antwort mit Zitat
Da hier verschiedene Meinungen existieren, möchte ich auf das Schreiben des BMF vom 14.11.2014 hinweisen, welches sich grundlegend mit den GoBD befasst.
Dort heisst es auf S. 15:
Zitat:
Zur Erfüllung der Belegfunktionen sind deshalb Angaben zur Kontierung, zum Ordnungskriterium für die Ablage und zum Buchungsdatum auf dem Papierbeleg erforderlich.(...) Ein Steuerpflichtiger hat andernfalls durch organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass die Geschäftsvorfälle auch ohne Angaben auf den Belegen in angemessener Zeit progressiv und retrograd nachprüfbar sind.

Bei einer übersichtlichen Belegablage und ohne "umfangreichen Beleganfall" kann man sich also eine Menge Aufwand sparen.

Eine gute Erläuterung findet sich beim Verlag des wissenschaftlichen Instituts der Steuerberater GmbH im Merkblatt 1 /2015.
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herrmanj

Germany
1081 Beiträge

Gesendet am: - 25/06/2017 :  08:03:50  Profil ansehen  E-Mail an den Autor  Besuche herrmanj's Homepage  Antwort mit Zitat
Danke. Dann wäre ja die Rechnungsnummer, die standardmäßig auf die Anteilsquittungen gedruckt wird mehr als ausreichend.
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mechanicus

Germany
1874 Beiträge

Gesendet am: - 25/06/2017 :  11:20:58  Profil ansehen  Antwort mit Zitat
Grundsätzlich ja, es kommt aber auch immer auf die Qualität des Ordnungsschemas an.
Ein Kioskbesitzer bucht sicherlich nicht jeden einzelnen Verkauf, sondern eher die Bonrolle einer Tageseinnahme als Sammelbuchung.
Es spricht deshalb nichts dagegen, die Zuzahlungen in eine eigene Ablage (Datei, Ordner,...) zu packen und als Sammelbuchung zu erfassen.

Ich hatte bei meiner Außenprüfung 2008 die Zuzahlungen zeitnah im Programm erfasst und als monatliche Sammelbuchung in der Kasse (Kto. 1000) gebucht. Buchungsbeleg war dann die monatliche Zuzahlungsliste. Fand die Prüferin gut, weil sie damit einen besseren Überblick hatte.

Ausschlaggebend ist stets die Transparenz der Buchungsorganisation, was der BMF mit "in angemessener Zeit progressiv und retrograd nachprüfbar" (s.o.) meint.

Geändert durch - mechanicus am 25/06/2017 11:24:02
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