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Hand und Herz
413 Beiträge |
Gesendet am: - 18/04/2018 : 23:08:27
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Hallo liebes Ridler-TEam, wenn ich die KBV richtig verstanden haben, brauchen wir Therapeuten von unserer Praxissoftware nun einen Beleg, dass diese die ISO/IEC 27001 erfüllt.
Wie sind Eure Informationen?
https://www.kbv.de/media/sp/Praxisinformation_Datenschutz_DSGVO.pdf
Auftragsverarbeitung: Zusammenarbeit mit Dienstleistern Die Praxissoftware wird gewartet, Akten- und Datenträger müssen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist vernichtet werden. Immer dann, wenn ein externer Dienstleister auf Patienten- oder Mitarbeiterdaten zugreifen kann, ist der Abschluss eines Vertrages zur Auftragsverarbeitung (als Anlage zum Hauptvertrag) erforderlich. Die Auftraggeber müssen sich ferner davon überzeugen, dass der Dienstleister die Vorschriften des Datenschutzes einhält und entsprechende technische und organisatorische Maßnahmen durchführt. Die Firmen sollen dem Auftragsnehmer dazu ein Datenschutzsiegel oder eine Zertifizierung, zum Beispiel ISO/IEC 27001, vorlegen. |
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herrmanj
Germany
1081 Beiträge |
Gesendet am: - 18/04/2018 : 23:21:18
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Wenn die Firma Ridler auf Eure Daten zugreifen kann, dann braucht Ihr das. Bei uns wäre es nicht der Fall. |
Geändert durch - herrmanj am 18/04/2018 23:21:45 |
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Jane
257 Beiträge |
Gesendet am: - 27/04/2018 : 16:02:39
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Würde mich auch interessieren. Allerdings kann das Ridlerteam nur auf die Daten mittels Teanviewer zugreifen, wenn man die netsprechende ID Nr. an sie weitergibt. Sehe ich das so richtig ? Wenn ja benötigen wir keinen Beleg oder. ? |
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mechanicus
Germany
1874 Beiträge |
Gesendet am: - 27/04/2018 : 17:36:38
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Ein Auftragsverarbeiter ist doch jemand, der die Daten im Auftrag eines anderen verarbeitet.
Artikel 4 DSGVO definiert das unter Ziffer 8 so:
„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet;
Ich kann mir nicht vorstellen, wie das bei RD geschehen soll, wenn per Teamviewer Programm- oder Bedienungsfehler behoben werden sollen.
Dass RD natürlich die dabei gesehenen Daten geheim hält, versteht sich ja wohl von selbst, sollte aber der Form halber, falls nicht nicht geschehen, im Wartungsvertrag stehen. |
Geändert durch - mechanicus am 27/04/2018 17:37:57 |
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