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Hand und Herz
413 Beiträge |
Gesendet am: - 18/04/2018 : 23:55:34
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Hallo liebes Ridler-Team,
wie schon beim Datenschutz beschrieben, haben wir eine Pflicht zur Löschung der Daten nach der Aufbewahrungsfrist. Das heißt,das ich abgerechnete Rezept nach 10 Jahren löschen muss.
Ist es schon möglich, in einer Übersicht die in Jahren zusammengefassten betreffenden Rezepte / eingescannte Objekte (z.B. Arztbericht,Rö-Bilder)/Rechnungen zu finden und zu löschen?
u.a. auch in diesem Link wird auf diese Pflicht hingewiesen.
https://www.aerzteblatt.de/archiv/196629/Datenschutz-Check-2018-Was-muessen-Arztpraxen-angesichts-der-neuen-Vorschriften-zum-Datenschutz-tun
II. Verhältnis zum Patienten 4. Recht auf Löschung
Im Zusammenhang mit den Aufbewahrungsfristen17 sind Löschungsfristen (Art. 17 EU-DSGVO) zu berücksichtigen.18 Dafür sollte in einer internen Datenschutzrichtlinie ein bestimmtes Verfahren festgelegt werden, z. B. wann und durch wen die Daten z. B. nach Ablauf von Aufbewahrungsfristen gelöscht werden sollen |
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Entwicklung
Deutschland
1963 Beiträge |
Gesendet am: - 19/04/2018 : 14:14:04
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Unter dem Menüpunkt Service Datenbankbereinigung können Sie die Daten jahrgangsweise löschen. |
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Hand und Herz
413 Beiträge |
Gesendet am: - 20/04/2018 : 07:57:41
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Danke für die Information |
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Hand und Herz
413 Beiträge |
Gesendet am: - 27/04/2018 : 14:44:05
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Laut Datenschutz muß beim Löschen auch ein Löschprotokoll geschrieben. Wird dieses von dem Programm erfüllt? |
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mechanicus
Germany
1874 Beiträge |
Gesendet am: - 27/04/2018 : 16:56:08
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Zitat: Hand und Herz (...) wie schon beim Datenschutz beschrieben, haben wir eine Pflicht zur Löschung der Daten nach der Aufbewahrungsfrist.
Wo soll das denn mit den Aufbewahrungsfristen stehen? In der DSGVO und den BDSG jedenfalls nicht. Im Artikel 17 DSGVO steht als zwingender Löschungsgrund nur u.a.:
a) Die personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig.
Wenn Du schon eine Publikation für Ärzte zitierst, dann lies bitte auch die entsprechenden Fußnoten, hier Nr. 17 und 18.
Ein Löschprotokoll kannst Du doch ganz einfach in der Mandantenverwaltung in der Memo mit einem kurzen Satz selber formulieren. |
Geändert durch - mechanicus am 27/04/2018 17:14:24 |
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