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 Farbschema offener Posten
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Fl@tliner

Germany
3 Beiträge

Gesendet am: - 17/05/2018 :  10:13:21  Profil ansehen  E-Mail an den Autor  Besuche Fl@tliner's Homepage  Antwort mit Zitat
Wäre es möglich das Farbschema der offenen Posten zu ändern? Aktuell werden die Zuzahlungen für Rezeptgebühren als auch die der offenen Privatrechnungen im Terminplaner gleich angezeigt. Da das Zahlungsziel allerdings unterschiedlich ist, wäre eine optische Unterscheidung aus unserer Sicht wünschenswert.

Entwicklung

Deutschland
1963 Beiträge

Gesendet am: - 22/05/2018 :  15:34:52  Profil ansehen  Besuche Entwicklung's Homepage  Antwort mit Zitat
Es ist technisch sehr aufwendig bei der Terminanzeige eine Unterscheidung zwischen verschiedenen Arten von offenen Posten im PraxPlan einzubauen. Vor allem ist mir nicht klar welcher zusätzliche Nutzen dadurch entsteht.
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Fl@tliner

Germany
3 Beiträge

Gesendet am: - 24/05/2018 :  12:03:20  Profil ansehen  E-Mail an den Autor  Besuche Fl@tliner's Homepage  Antwort mit Zitat
Der zusätzliche Nutzen ist aus unserer Sicht wie folgt zu beschreiben.

Bei den Rezeptgebühren handelt es sich um Gebühren, die direkt bei Beginn der Behandlungsserie kassiert werden sollten. Zahlungsziel sofort!

Bei den Privatrechnungen handelt es sich um offene Rechungen. Zahlungsziel verzögert!

Um offenen Rezeptgebühren und offene Rechungen klar im Terminplaner zu trennen, wäre eine farbliche Markierung wünschenswert. Erspart den ständigen Wechsel in die Patientenmaske!
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herrmanj

Germany
1081 Beiträge

Gesendet am: - 24/05/2018 :  12:47:31  Profil ansehen  E-Mail an den Autor  Besuche herrmanj's Homepage  Antwort mit Zitat
Zitat:

Bei den Rezeptgebühren handelt es sich um Gebühren, die direkt bei Beginn der Behandlungsserie kassiert werden sollten. Zahlungsziel sofort!


Da kann man schön drüber diskutieren. Aus meiner Sicht sind rein formell nur die 10 € Rezeptgebühren sofort fällig. Die 10% der Behandlungsbeteiligung NACH jeder Behandlung. Damit nur eine Zahlung getätigt werden muss versuchen wir in Übereinkunft mit dem Patienten vor der 2. oder 3. Behandlung die Zuzahlung zu kassieren. Weigert er sich kann man bis nach der letzten Behandlung nicht den kompletten Betrag einnehmen.

Fazit: Es kann schon 2-8 Wochen dauern (bei 24er Rezepten noch länger) eh man seine Zuzahlung eingenommen hat. Daher ist eine Unterscheidung unnötig und rechtfertigt schon gar nicht einen hohen Aufwand.

Geändert durch - herrmanj am 24/05/2018 12:56:42
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Fl@tliner

Germany
3 Beiträge

Gesendet am: - 25/05/2018 :  10:00:35  Profil ansehen  E-Mail an den Autor  Besuche Fl@tliner's Homepage  Antwort mit Zitat
Der Ablauf ist klar bei uns definiert. Zahlungsaufforderung bei Abgabe des Rezeptes - kein Zahlungseingang - 1. schriftliche Zahlungsaufforderung dann 2. Termin Mahnungsnachweis unterschrieben vom Patienten (Buchner). Vorteil als Therapeut raus aus der Haftung - Krankenkasse holt sich offene Beträge = kein Verwaltungsaufwand und Abzug von der Krankenkasse ! Der Aufwand bei den Patienten im Nachgang die Rezeptgebühren zu kassieren ist viel zu groß.
Zu viel gezahlte Rezeptgebühren bei Abbruch können bei der Krankenkasse zudem jederzeit zurückgefordert werden. Daher macht es absolut Sinn hier zu unterscheiden.
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herrmanj

Germany
1081 Beiträge

Gesendet am: - 25/05/2018 :  20:57:34  Profil ansehen  E-Mail an den Autor  Besuche herrmanj's Homepage  Antwort mit Zitat
Ja für Sie natürlich.
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