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Physiopraxis

2 Beiträge

Gesendet am: - 25/09/2018 :  12:23:48  Profil ansehen  E-Mail an den Autor  Besuche Physiopraxis's Homepage  Antwort mit Zitat
Liebes adad-Team,
meine Frage betrifft die Seite Rezepte, Button HMK.
Es wäre schön, wenn der Button zur Prüfung des HMK blinken oder farblich aufleuchten würde ö.ä., sobald das System einen Fehler entdeckt.
Eine ehemalige Kollegin hat ein anderes Abrechnungsprogramm, in dem das so ist und ich bin ganz neidisch.
Dankeschön
PhysioKerstin

Entwicklung

Deutschland
1963 Beiträge

Gesendet am: - 26/09/2018 :  12:19:59  Profil ansehen  Besuche Entwicklung's Homepage  Antwort mit Zitat
Da das System nicht bei jedem Laden des Rezepts einen Check der Heilmittelrichtlinien durchführen kann, ist das leider nicht möglich. Das Blättern in den Rezepten wäre dann sehr langsam.
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herrmanj

Germany
1080 Beiträge

Gesendet am: - 26/09/2018 :  18:33:08  Profil ansehen  E-Mail an den Autor  Besuche herrmanj's Homepage  Antwort mit Zitat
Ich finde den Vorschlag von Physiopraxis gar nicht so übel. Das wäre ein schönes neues Feature mit dem RD durchaus werben könnte. Immerhin suchen auf der anderen Seite die Krankenkassen immer neue Wege, dass sie die Rezepte nicht bezahlen müssen. Man muss ja auch nicht zwingend bei jedem Laden des Rezeptes den HMK-Check durchführen, sondern nur wenn sich etwas am Rezept verändert hat. Das sollte doch die Anzahl der Checks erheblich reduzieren.

Aus meiner Sicht würde es reichen immer beim Speichern des Rezeptes den HMK-Check durchzuführen und sich dann das Ergebnis des HMK-Checks mittels eines Flags am Rezept (Neue Spalte in der Rezepttabelle) merken (z.B. so: 1 = Test positiv = nicht blinken; 0 = Test negativ = blinken). Das würde funktionieren solange sich nicht der HMK-Check an sich oder der Heilmittelkatalog ändert, aber das ist ja nicht so häufig. In diesem Falle müsste man halt alle Flags von Rezepten, die noch nicht abgerechnet sind, wieder auf 0 = blinken setzen. So ähnlich wie man das am Jahresanfang bei den Zuzahlungsbefreiungen der Patienten machen sollte.

Geändert durch - herrmanj am 27/09/2018 05:37:39
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Entwicklung

Deutschland
1963 Beiträge

Gesendet am: - 27/09/2018 :  11:19:36  Profil ansehen  Besuche Entwicklung's Homepage  Antwort mit Zitat
Ich kann mir nicht vorstellen, dass so etwas funktioniert.
Für die Beurteilung ob bei einem Rezept ein neuer Regelfall vorliegt, ist unter anderem die 12 Wochenfrist zwischen letzter Behandlung von ersten Rezept und Rezeptausstellungsdatum des Zweiten maßgeblich.

Beispiel: Man hat zwei Rezepte gleicher ICD10 Code, gleicher Indikationsschlüssel. Bei der Eingabe des zweiten Rezeptes wird festgestellt, dass die 12 Wochen behandlungsfreie Zeit nicht überschritten wurden. Somit ist das zweite Rezept kein neuer Regelfall und eine Folgeverordnung. Das zweite Rezept wird daraufhin als ‚OK‘ gekennzeichnet.

Bei der Abrechnung des ersten Rezeptes wird nun festgestellt, dass entgegen der Planung die letzte Behandlung 3 Tage früher stattgefunden hat(es war halt eine Lücke im Plan). Man ändert das Rezept entsprechen. Nun ist aber das zweite Rezept durch die Änderung im ersten Rezept nicht mehr eine Folgeverordnung sondern ein neuer Regelfall und somit eine Erstverordnung. Das zweite Rezept ist aber noch immer als OK gekennzeichnet.
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herrmanj

Germany
1080 Beiträge

Gesendet am: - 27/09/2018 :  16:11:23  Profil ansehen  E-Mail an den Autor  Besuche herrmanj's Homepage  Antwort mit Zitat
Das hört sich doch wesentlich fundierter an und mit gewichtigen Argumenten unterfüttert. Sehe ich ein.
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