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 Mahnung wegen Zuzahlung
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Physiobert

Germany
34 Beiträge

Gesendet am: - 02/10/2018 :  13:35:47  Profil ansehen  E-Mail an den Autor  Antwort mit Zitat
Während meines Urlaubs hat sich einer meiner Angestellten von einem unverschähmt auftrettenden Patienten uberzeugen lassen er wäre von der Zuzahlung befreit. Ich habe das Rezept nach meinem Urlaub "als von der Zuzahlung befreit" abgerechnet und habe jetzt natürlich eine Absetzung durch die AOK über die Zuzahlung bekommen. Der Patient ist zu keiner Kooperation bereit. Frage: Wie schreibe ich ihm jetzt mit ADAD95 eine REchnung/ Mahnung über die Zuzahlung um diese dann von der KK einzuforden?

herrmanj

Germany
1081 Beiträge

Gesendet am: - 02/10/2018 :  15:09:20  Profil ansehen  E-Mail an den Autor  Besuche herrmanj's Homepage  Antwort mit Zitat
Ich erstelle ein neues Rezept mit der Funktion duplizieren und trage auch alles identisch ein, auch das Rezeptdatum. Dann hake ich Zuzahlung und Rezeptgebühr im Rezept an. Erstelle nun eine Anteilsrechnung, die dem Patienten per Post zugeht. Als letztes setze ich das Rezept mittels als abgerechnet kennzeichenen in den Status abgerechnet. Fertig.
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herrmanj

Germany
1081 Beiträge

Gesendet am: - 02/10/2018 :  15:12:07  Profil ansehen  E-Mail an den Autor  Besuche herrmanj's Homepage  Antwort mit Zitat
Das wird immer mal wieder gefragt. Hier habe ich noch etwas gefunden:

https://forum.adad95.de/topic.asp?TOPIC_ID=4931
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mechanicus

Germany
1879 Beiträge

Gesendet am: - 03/10/2018 :  19:48:15  Profil ansehen  Antwort mit Zitat
Zitat:
herrmanj:     Ich erstelle ein neues Rezept (...). Als letztes setze ich das Rezept mittels als abgerechnet kennzeichenen in den Status abgerechnet. Fertig.
Deine letzte Antwort mit dem Link finde ich besser. Im ersten Fall hast Du zwei Rezepte und könntest mit der HMR-Prüfung durcheinander kommen.
Ein weitere Problem käme noch hinzu, wenn der Patient nicht zahlt und Du Dir den Zuzahlungsbetrag von der KK erstatten lassen möchtest.
Auf der dann der KK vorgelegte Mahnung des Patienten würde eine Rezeptnummer stehen, die nie mit der KK abgerechnet worden war.

Geändert durch - mechanicus am 04/10/2018 00:52:41
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Physiobert

Germany
34 Beiträge

Gesendet am: - 04/10/2018 :  13:24:20  Profil ansehen  E-Mail an den Autor  Antwort mit Zitat
Ich habe das Rezept wieder in arbeit versetzt und dann als abgerechnet mit Rechnungsnummer 0 wieder gespeichert. Da der Patient mit ziemlciher Sicherheit nicht bezahlen wird und ich mir mein Geld von der KK holen muß wollte ich keine neue Rechnungsnummer auf dem Rezept haben.
Vielen Dank für Eure Hilfe.
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mechanicus

Germany
1879 Beiträge

Gesendet am: - 04/10/2018 :  17:32:39  Profil ansehen  Antwort mit Zitat
Mach Dir sicherheitshalber in der Memo einen Eintrag, mit welcher Rechnungsnummer Du das Rezept abgerechnet hast. Benötigst Du später bei der eventuellen Erstattung der Zuzahlung durch die KK.
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