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Hand und Herz
413 Beiträge |
Gesendet am: - 11/01/2019 : 14:53:22
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Unter der Rubrik Patient > Rezeptliste wird schon das Datum gespeichert, wann ein Rezept erfasst worden ist. Von Vorteil wäre nun noch der Vermerk von wem das Rezept erfasst worden ist, damit man bei Fehlern den betreffenden Mitarbeiter direkt ansprechen kann. > so war es mal wieder keiner |
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Hand und Herz
413 Beiträge |
Gesendet am: - 23/01/2019 : 16:42:15
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Könnte dies mit auf die To-Do-Liste? |
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herrmanj
Germany
1080 Beiträge |
Gesendet am: - 23/01/2019 : 18:18:33
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Arbeitet bei Euch jeder Mitarbeiter wirklich IMMER mit einem eigenen Login? Meine Erfahrung sagt mir, dass Menschen unter Stress vergessen sich auszuloggen. Der nächste arbeitet dann mit dem Login des Vorgängers und Du sprichst den falschen an. |
Geändert durch - herrmanj am 23/01/2019 18:33:02 |
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Hand und Herz
413 Beiträge |
Gesendet am: - 23/01/2019 : 19:33:51
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Ja, es achtet jeder darauf sich an- und abzumelden.
Um die Mitarbeiter fair zu bezahlen und zu behandeln, wird in unserer Praxis objektive Rückmeldung groß geschrieben. Für eine objektive Rückmeldung sind Kennzahlen wichtig (IQH vom IFK empfehle ich dazu sehr).
Jeder darf jeden (auch mich als Praxisinhaber) jederzeit in einer Liste objektiv bewerten. Sobald einem ein positives oder negatives Verhalten auffällt (z.b. Raumordnung, Datenschutz, Therapeutische Dokumentation, gute vorherige Behandlung, Rückmeldung des Patienten, Arbeitsschutz usw.) wird diese möglichst objektiv in der Liste notiert. Dabei geht es nicht um "petzen", sondern, dass wir uns gegenseitig motivieren wollen, möglichst optimal zu arbeiten bzw. wenn wir dies nicht können, zu überlegen, welche organisatorische Struktur wir ändern müssen.
Einmal im halben Jahr schaue ich mit den Mitarbeitern seine Liste durch und legen dann max. 3 Ziele fest, in den Bereichen, in denen er sich bessern will.
Dieses hat unsere Team-Kommunikation erheblich verbessert. Daher würde ich mich auch freuen, wenn ADAD bei "Rezeptdetail" notieren könnte, wer das Rezept angelegt hat, sowie Änderungen in der ANAMNESE und CAVE automatisch notiert werden(so wie bei der Tagesdokumentation) .
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herrmanj
Germany
1080 Beiträge |
Gesendet am: - 24/01/2019 : 08:13:19
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Das ist ja sehr löblich. Da müssten wir auch mal drüber nachdenken. Gibt es da keinen Streit wegen falscher Anschuldigungen?
Ich muss noch etwas nachbohren. Woher wisst Ihr, ob ein Fehler vom Erstanleger des Rezeptes gemacht wurde und nicht von denjenigen die das Rezept im folgenden verändert haben? Das können insgesamt mehr als 2 Personen sein. Selbst mit Umsetzung Deiner Forderung hast Du nur 2 Personen dokumentiert. Und der 3. war es u.U.
Wir machen das diesbezüglich so: Wenn vermehrt gleiche Fehler (systematische, denn zufällige wird es leider immer mal geben) auftreten, dann wird das in der Dienstbesprechnung anonym angesprochen und derjenige der sich dann hoffentlich wiedererkennt handelt in Zukunft hoffentlich anders. |
Geändert durch - herrmanj am 24/01/2019 08:15:47 |
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Hand und Herz
413 Beiträge |
Gesendet am: - 29/01/2019 : 15:56:09
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Ich will ja echt nicht nerven, aber auch die Veränderungen am Rezept gehören zu der Patientenakte.
§ 630f Dokumentation der Behandlung
(1) 1Der Behandelnde ist verpflichtet, zum Zweck der Dokumentation in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der Behandlung eine Patientenakte in Papierform oder elektronisch zu führen. 2Berichtigungen und Änderungen von Eintragungen in der Patientenakte sind nur zulässig, wenn neben dem ursprünglichen Inhalt erkennbar bleibt, wann sie vorgenommen worden sind. 3Dies ist auch für elektronisch geführte Patientenakten sicherzustellen
Daher gebe ich Dir ihr Recht, das im Prinzip jegliche Änderungen an dem Rezept auch automatisch gespeichert werden sollten. |
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herrmanj
Germany
1080 Beiträge |
Gesendet am: - 29/01/2019 : 18:28:53
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Ich gehe mit einiger Sicherheit davon aus, dass die Dokumentation der Behandlung und das Rezept zwei verschiedene Paar Schuhe sind. Man muss doch um Gotteswillen nicht jede Änderung am Rezept dokumentieren, z.B. Behandlung spätestens am, Erst- zu Folgeverordnung. |
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herrmanj
Germany
1080 Beiträge |
Gesendet am: - 29/01/2019 : 19:05:32
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§630f BGB
(2) 1Der Behandelnde ist verpflichtet, in der Patientenakte sämtliche aus fachlicher Sicht für die derzeitige und künftige Behandlung wesentlichen Maßnahmen und deren Ergebnisse aufzuzeichnen, insbesondere die Anamnese, Diagnosen, Untersuchungen, Untersuchungsergebnisse, Befunde, Therapien und ihre Wirkungen, Eingriffe und ihre Wirkungen, Einwilligungen und Aufklärungen. 2Arztbriefe sind in die Patientenakte aufzunehmen.
-> Das Wort Verordnung oder Rezept finde ich hier nicht. Ich gehe davon aus, dass der Arzt das parat haben muss und nicht der Therapeut. Also nix da mit Dokumentation der Änderungen. Man kann sich das Leben auch noch schwerer machen als es eh schon ist. |
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Hand und Herz
413 Beiträge |
Gesendet am: - 13/06/2019 : 16:03:29
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Aus aktuellem Anlass wünsche ich mir nochmal es erkennen zu können, wer das Rezept angelegt hat.
herrmanj §630f BGB (2) 1Der Behandelnde ist verpflichtet, in der Patientenakte sämtliche aus fachlicher Sicht für die derzeitige und künftige Behandlung wesentlichen Maßnahmen und deren Ergebnisse aufzuzeichnen, insbesondere die Anamnese, Diagnosen, Untersuchungen, Untersuchungsergebnisse, Befunde, Therapien und ihre Wirkungen, Eingriffe und ihre Wirkungen, Einwilligungen und Aufklärungen. 2Arztbriefe sind in die Patientenakte aufzunehmen.
Da wir als sekt. HP auch ohne Rezepte vom Arzt arbeiten, wünsche ich mir nochmal eine automatische Speicherung von Änderungen bei der Anamnese und bei Cave.
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