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Hand und Herz
413 Beiträge |
Gesendet am: - 05/03/2019 : 17:15:48
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Aus aktuellem Anlass, habe ich den IFK gefragt, ob die Unterschrift eines Patienten pro Behandlungstag bei Doppelbehandlungen ausreicht (wie bei ADAD es typisch ausgedruckt wird) oder ob jede Behandlung für sich unterschrieben werden muss.
Die Antwort des IFK´s: "Anbei füge ich Ihnen aus unserem Fragen & Antwortkatalog den Fall an:
Verordnungsmengen Frage: Sind Doppelbehandlungen möglich und wie muss eine entsprechende Verordnung lauten?
Antwort: Der Arzt hat die Möglichkeit, Doppelbehandlungen zu verordnen. Im, von den Krankenkassen aufgestellten, Fragen-/Antwortenkatalog zur Heilmittel-Richtlinie (HMR) wird u. a. auch auf Doppelbehandlungen Bezug genommen. Aus Sicht der Kassen gilt die vom Arzt im Feld „Verordnungsmenge“ angegebene Anzahl als Höchstmenge der abrechenbaren Einzelbehandlungen. Ist auf dem Rezept im Feld "Verordnungsmenge" die Anzahl 6 angegeben und zusätzlich im Feld "Heilmittel nach Maßgabe des Katalogs" der Vermerk Doppelbehandlungen, dann können somit nur 3 Doppelbehandlungen abgegeben werden. Der Patient bestätigt mit seiner Unterschrift auf der Rückseite der Verordnung 6 erhaltene Einzelbehandlungen an 3 Tagen, die die Praxis dann abrechnen kann."
Daher meine Frage: Gibt es die Möglichkeit über einen Haken bei z.B. "Doppelbehandlungen" dem Computer mitzuteilen, dass dies ein Rezept mit Doppelbehandlungen ist, so dass ich zwei Reihen mit dem gleichen Datum und jeweils nur einer Einzelleistung habe, die dann jeweils vom Patienten mit der Unterschrift bestätigt werden kann.
Wie geht ihr mit diesem Thema um? Im Forum konnte ich nicht viel finden. |
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mechanicus
Germany
1874 Beiträge |
Gesendet am: - 05/03/2019 : 19:34:31
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Wenn adad in einer Zeile zweimal nebeneinander oder untereinander "KG" druckt, sollte eine Unterschrift des Patienten pro Zeile genügen, weil das so (bei mir) in den Ramenverträgen steht.
Dein rot hervorgehobener Text bedeutet doch nichts anderes, als dass der Patient insgesamt 3x unterschreibt, mit 2x KG pro Unterschrift und Zeile. Er hat also 6x KG quittiert.
Kann also alles so bleiben wie bisher. |
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herrmanj
Germany
1081 Beiträge |
Gesendet am: - 05/03/2019 : 19:54:33
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Für jede der 6 Behandlungen wird genau 1 Unterschrift benötigt, wenn Du ohne Absetzungen durchkommen willst. Ich weiß nicht wo das Problem sein soll. Trage 2x per Hand das gleiche Datum in adad95 und auf dem Papier-Rezept ein und fertig. Über Praxplan geht das noch besser. Nur beim 3-Monatsplaner geht es nicht, da Du jedes Datum nur 1x anklicken kannst. |
Geändert durch - herrmanj am 05/03/2019 19:58:09 |
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mechanicus
Germany
1874 Beiträge |
Gesendet am: - 06/03/2019 : 11:08:47
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Zitat: herrmanj: Für jede der 6 Behandlungen wird genau 1 Unterschrift benötigt, wenn Du ohne Absetzungen durchkommen willst.
Da steht aber auch in Deinen Rahmenverträgen etwas anderes.
Z.B. AOK Plus, § 4 Abs. 13:
Zitat: Die Durchführung der Behandlung ist unter Angabe der Maßnahme sowie des Datums am Tage der Leistungsabgabe durch den Versicherten oder eine legitimierte Person durch Unterschriftsleistung auf der Rückseite der vertragsärztlichen Verordnung einzeln zu bestätigen.
Die "Behandlung" ist unstreitig die Doppelbehandlung, es ist also dann nur eine Unterschrift für 2 KG-Einzel-Eintragungen nötig. Das "einzeln zu bestätigen" ist pro Tag (es geht ja nur eine Behandlung pro Tag) zu verstehen, nicht pro Abrechnungsposition. Oder lässt Du Dir etwa auch jeweils die Wärmeanwendungen zur KG einzeln quittieren? ;-) |
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herrmanj
Germany
1081 Beiträge |
Gesendet am: - 06/03/2019 : 14:18:44
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PRAXISHINWEIS | Auf der Rückseite der Verordnung müssen für jeden Behandlungstermin zwei Zeilen ausgefüllt und vom Patienten unterschrieben werden. Sind also zehn Doppelbehandlungen verordnet, muss er zehnmal unterschreiben, auch, wenn er nur an fünf Tagen behandelt wurde.
Quelle:
https://www.iww.de/pp/abrechnung/kassenabrechnung-abrechnung-von-doppelbehandlungen-f50249 |
Geändert durch - herrmanj am 06/03/2019 14:19:49 |
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