Autor |
Thema |
|
podotop
Germany
138 Beiträge |
Gesendet am: - 10/01/2021 : 16:02:30
|
Frage: Kann ich die Kurzbezeichnung zu einer PosNr in der Leistungsübersicht bedenkenlos ändern oder wird diese im DTA mit übertragen und dann ggf. beanstandet? Hintergrund: Ich möchte die Kurzbezeichnungen in der Rezeptrückseite für Patienten verständlich ausdrucken. Die neuen Leistungen in der Podologie passen als Klartext ungekürzt nicht in das vorgesehene Feld. |
|
Petravera
Germany
59 Beiträge |
Gesendet am: - 13/01/2021 : 08:44:35
|
Guten Morgen, kann man das den von unserer Seite aus ändern? Ich denke, dass muss über adad95 eingepflegt werden. Ja, es stimmt, wir brauchen auf der Rückseite der Verordnung nicht die Pos.Ziffer, sondern die Bezeichnung, damit der Patient sieht, was er unterschreibt. |
|
|
Entwicklung
Deutschland
1963 Beiträge |
Gesendet am: - 13/01/2021 : 14:20:37
|
Die Bezeichnung und die Kurzbezeichnung kann unter Mandanten Leistungsübersicht angepasst werden. Beachten Sie: Die Änderung wirkt sich auf nur auf die Rezepte aus, die nach der Änderung angelegt werden. |
|
|
Petravera
Germany
59 Beiträge |
Gesendet am: - 13/01/2021 : 17:41:02
|
Hallo Entwicklung, ich habe gerade die Kurzbezeichnung geändert. Jedoch benötigen wir für die Bezeichnung mehr Platz für die Bezeichnung. Es ist genau so wie "podotop" es bereits geschrieben hat. Wir müssen für den Patienten die Bezeichnung auf der Rückseite der Verordnung verständlich drucken. Beispiel: podolog.Behandlung groß + Befund. Dazu reicht aber der Platz im Bereich Kurzbezeichnung nicht, denn es ist ja dann leider keine Kurzbezeichnung mehr. Kann man das ggf. erweitern? Danke |
|
|
podotop
Germany
138 Beiträge |
Gesendet am: - 13/01/2021 : 19:40:09
|
Vorschlag: Schriftgröße seitens Ridler in der Originalvorlage verkleinern und ggf. 2 zeilig darstellen. Wird dann ziemlich klein. Habe das in einer Kopie der Originalvorlage versucht, bin aber mangels Kenntnis gescheitert. Aber, -lieber dem Patient beim Lesen behilflich sein als von der Kasse eine Absetzung zu kassieren, weil kein Klartext nach Leistungskatalog verwendet wurde. Im ungünstigsten Fall müssen sogar 3 Leistungen je Termin in das Textfeld passen. 78010 oder 78020 plus 78030 plus 79933 oder 79934 (Podologische Behandlung (groß) oder (klein), Befundung und eine der Einsatzpauschalen. |
|
|
Petravera
Germany
59 Beiträge |
Gesendet am: - 18/01/2021 : 08:27:38
|
guten Morgen, ja, ich habe es auch manuell versucht zu ändern, wie podotop. Habe es aber auch nicht hinbekommen. Kann das nicht ggf. von adad95/Entwicklung eingestellt werden? Danke |
|
|
Entwicklung
Deutschland
1963 Beiträge |
Gesendet am: - 18/01/2021 : 16:22:44
|
Zum Eindrucken der Leistung ist auf dem Rezept ein Bereich von 5 X 50 mm von den Krankenkassen vorgesehen. Bei der Höhe von 5 mm scheidet ein zweizeiliger Druck aus. Sie können also nur die Schriftgröße anpassen. Ich habe aber meine Zweifel, ob der von Ihnen geforderte Text (Podologische Behandlung groß Befundung Einsatzpauschale) in einer noch akzeptabel Schriftgröße zu drucken ist.
Ich würde empfehlen in diesem Falle mit Abkürzungen zu arbeiten.
|
|
|
Petravera
Germany
59 Beiträge |
Gesendet am: - 19/01/2021 : 15:12:43
|
Hallo Entwicklung, genau das ist ja das Problem, der Patient muss verstehen was er unterschreibt, also welche Behandlung er bekommen hat. Und somit dürfen lt. GKV keine Abkürzungen genommen werden, weil das der Patient nicht verstehen würde ... so die Aussage der Kassen. |
|
|
Hand und Herz
413 Beiträge |
Gesendet am: - 19/01/2021 : 15:42:04
|
Laut IFK ( Berufsverband v. Physiotherapeuten) darf man die typischen Kürzel vom Heilmittelkatalog nehmen. Man steht neben dem Patienten und kann ihm das Kürzel erklären und ihn als Beweis den Heilmittelkatalog vorlegen.
|
|
|
podotop
Germany
138 Beiträge |
Gesendet am: - 19/01/2021 : 18:26:11
|
Auszug Vertrag über die Versorgung mit Podologischen Leistungen: Die abgegebene Leistungen.......sind am Tag der Leistungsabgabe verständlich im Wortlaut und unter Angabe des Datums und der Initialen des Leistungserbringers einzutragen.
Wir versuchen es mit einigermaßen verständlichen Kürzeln. Handschriftlich ist der Text erst recht nicht in dem kleinen Feld unterzubringen.
Mal sehen was passiert. |
|
|
Entwicklung
Deutschland
1963 Beiträge |
Gesendet am: - 01/02/2021 : 10:58:22
|
Der Verständliche Wortlaut ist jetzt auch von den Krankenkassen und Verbänden festgelegt worden und ist hier nachzulesen. https://gkv-heilmittel.de/media/dokumente/heilmittel_vertraege/FAK-Vertraege-Podologie-Stand_27-01-21.pdf Wenn Sie Ihre Rezepte mit den Leistungen beducken wollen, ändern Sie bitte die Bezeichnungen der Leistungen in der Leistungsübersicht wie folgt:
Podologische Behandlung (groß) zu pod. Beh. gr. Podologische Behandlung (klein) zu pod. Beh. kl. Einsatzpauschale zu HB gr. Einsatzpauschale in einer sozialen Einrichtung zu HB kl.
Vergleiche Punkt 4 und 23 des oben genannten Schreibens.
In der nächsten Version von adad95 wird die Position 78030 Podologische Befundung gemäß Punkt 5 nicht mehr auf das Rezept gedruckt.
|
|
|
podotop
Germany
138 Beiträge |
Gesendet am: - 02/02/2021 : 17:48:08
|
Danke an die Entwicklung. Schreiben ist bekannt und Bezeichnungen schon geändert. Befundung automatisch nicht mehr drucken ist eine gute Lösung. Danke dafür. Hatte mir schon einen Kopp gemacht, wie ich das lösen könnte. |
|
|
upi
66 Beiträge |
Gesendet am: - 03/02/2021 : 11:49:06
|
Auch hier noch einmal: es ist schön, dass Ridler eine Druckvorlage zur Verfügung stell, bei der man zum Schluß der Behandlungsserie Behandlungsdatum, Heilmittel auf das Rezept druckt. Das ist lt. Rahmenverträge nicht erlaubt. Dieses ist am Tage der Leistungsabgabe auf der Verordnung einzutragen. Es könnte sonst bei einer Überprüfung heftig Ärger geben. Das habe ich gestern noch einmal mit dem Vorsitzenden meines Landesverband besprochen. |
|
|
Entwicklung
Deutschland
1963 Beiträge |
Gesendet am: - 03/02/2021 : 13:37:57
|
Zitat: Auch hier noch einmal: es ist schön, dass Ridler eine Druckvorlage zur Verfügung stell, bei der man zum Schluß der Behandlungsserie Behandlungsdatum, Heilmittel auf das Rezept druckt. Das ist lt. Rahmenverträge nicht erlaubt. Dieses ist am Tage der Leistungsabgabe auf der Verordnung einzutragen. Es könnte sonst bei einer Überprüfung heftig Ärger geben. Das habe ich gestern noch einmal mit dem Vorsitzenden meines Landesverband besprochen.
Aus diesem Grund gibt es in der Druckmaske für die Rezeptrückseite die Option "Ohne Leistungsdatum".
Laut Kundengespräch an der Hotline sagt eine größere bayrische Krankenkasse, dass die Maßnahmen handschriftlich eingetragen werden müssen. Das Bedrucken im Bereich Empfangsbestätigung sei unzulässig. Sie können unter Extras / Einstellungen Rezepte das Drucken der Leistungen auf der Rückseite des Rezeptes ausstellen.
|
|
|
|
Thema |
|