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PraxisWesterkamp

106 Beiträge

Gesendet am: - 13/01/2021 :  10:48:39  Profil ansehen  E-Mail an den Autor  Antwort mit Zitat
Moin,

ist es möglich, dass das Datum, ab wo die 12 Wochen überschritten sind zu kennzeichnen? Dies würde eine deutliche Verbesserung im Arbeitsablauf bedeuten und den Service für den Patienten verbessern.

Praxis Westerkamp
Inh. Onno Voß

Entwicklung

Deutschland
1962 Beiträge

Gesendet am: - 13/01/2021 :  14:24:01  Profil ansehen  Besuche Entwicklung's Homepage  Antwort mit Zitat
Wo soll der Ablauf einer 12 Wochenfrist gekennzeichnet werden und welche Relevanz hat dieses?
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herrmanj

Germany
1080 Beiträge

Gesendet am: - 13/01/2021 :  14:58:55  Profil ansehen  E-Mail an den Autor  Besuche herrmanj's Homepage  Antwort mit Zitat
Zitat:
Ersterfassung durch PraxisWesterkamp

Moin,

ist es möglich, dass das Datum, ab wo die 12 Wochen überschritten sind zu kennzeichnen? Dies würde eine deutliche Verbesserung im Arbeitsablauf bedeuten und den Service für den Patienten verbessern.

Praxis Westerkamp
Inh. Onno Voß



Meines Wissens gibt es gar keine 12-Wochen-Frist bei der Abarbeitung der Verordnungen. Die Verordnungen müssen nur so ausgestellt sein, daß ist alles.
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Hand und Herz

413 Beiträge

Gesendet am: - 13/01/2021 :  15:42:04  Profil ansehen  E-Mail an den Autor  Antwort mit Zitat
Ja. Hermann . So ist es.
Wir dürfen über die 12 Wochen hinaus das Rezept zu Ende behandeln.

dies passiert z.B. wenn Therapeut /Patient krank wird.

Die 12 Wochen Frist muß nur der Arzt beim Ausstellen beachten.
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PraxisWesterkamp

106 Beiträge

Gesendet am: - 14/01/2021 :  09:43:38  Profil ansehen  E-Mail an den Autor  Antwort mit Zitat
Hallo an alle,

vielen Dank für den Hinweis - das haben wir bisher gar nicht so wahrgenommen.

Ich habe dahingehend nochmal die HeilmRL durchforstet:

§ 7 Verordnungsfall, orientierende Behandlungsmenge,
Höchstmenge je Verordnung

(6) 1Abweichend von Absatz 5 gilt für Versicherte mit einem langfristigen Heilmittelbedarf nach § 8, dass die notwendigen Heilmittel je Verordnung für eine Behandlungsdauer von bis zu 12 Wochen verordnet werden können. 2Dies gilt ebenso für Verordnungen aufgrund von ICD-10-Codes, in Verbindung mit der entsprechenden Diagnosegruppe, die einen besonderen Verordnungsbedarf nach § 106b Absatz 2 Satz 4 SGB V begründen. 3Sofern dieser einer Altersbeschränkung unterliegt, ist das Alter der Versicherten ebenfalls maßgeblich bei der Bemessung der Höchstverordnungsmenge je Verordnung. 4Die Anzahl der zu verordnenden Behandlungseinheiten ist dabei in Abhängigkeit von der Therapiefrequenz zu bemessen. Sofern eine Frequenzspanne auf der Verordnung angegeben wird, ist der höchste Wert für die Bemessung der maximalen Verordnungsmenge maßgeblich. 5Die orientierende Behandlungsmenge gemäß Heilmittelkatalog ist nicht zu berücksichtigen.

6Soweit verordnete Behandlungseinheiten innerhalb des 12 Wochen Zeitraums nicht vollständig erbracht wurden, behält die Verordnung unter Berücksichtigung des § 16 Absatz 4 ihre Gültigkeit.

-RICHTLINIE ÜBER DIE VERORDNUNG VON HEILMITTELN
IN DER VERTRAGSÄRZTLICHEN VERSORGUNG
(HEILMITTEL-RICHTLINIE/HeilM-RL)
DES GEMEINSAMEN BUNDESAUSSCHUSSES
STAND 1. JANUAR 2021

https://www.kbv.de/media/sp/Heilmittel_Richtlinie_Katalog_Diagnoselisten.pdf

Praxis Westerkamp
Inh. Onno Voß
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