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 Absetzung wegen Wortlaut Rückseite
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physio4kids

42 Beiträge

Gesendet am: - 02/08/2021 :  12:17:37  Profil ansehen  Besuche physio4kids's Homepage  Antwort mit Zitat
Die TK läuft der AOK mittlerweile den Rang ab, was die Schikanierung bei der Abrechnung angeht.

Wir haben eine Absetzung bekommen, weil "die abgegebene Therapie [...] auf der Rückseite der Verordnung verständlich im Wortlaut darzustellen" ist. Diesem Anspruch genügt wohl das Zeichen "KN" nicht, "KG-ZNS-K-B" aber wohl.

Wie dem auch sei, man kann in den Einstellungen ja zwischen Kurzbezeichnung und Bezeichnung auswählen. Wählt man Bezeichnung, so ist das Feld zu kurz und zweite oder dritte Behandlungen werden nicht gedruckt.

Wie sieht denn hier Euer bzw. Ridlers Lösungsansatz aus?

Schöne Grüße
Martin Jakowetz

Geändert durch - physio4kids am 02/08/2021 12:18:00

herrmanj

Germany
1081 Beiträge

Gesendet am: - 02/08/2021 :  16:24:49  Profil ansehen  E-Mail an den Autor  Besuche herrmanj's Homepage  Antwort mit Zitat
Druckst Du das am Tag jeder Behandlung auf das Rezept?
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physio4kids

42 Beiträge

Gesendet am: - 02/08/2021 :  16:44:47  Profil ansehen  Besuche physio4kids's Homepage  Antwort mit Zitat
Nein, im Zuge der Abrechnung.

Weiterhin stelle ich fest, dass Davaso (zuvor Inter-Forum) auch für andere Kassen genau "KN" bemängelt und deshalb das Rezept vollständig einbehält, während Davaso (zuvor Syntela) "KN" ausreichend findet.
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herrmanj

Germany
1081 Beiträge

Gesendet am: - 02/08/2021 :  16:49:52  Profil ansehen  E-Mail an den Autor  Besuche herrmanj's Homepage  Antwort mit Zitat
Das ist lt. Rahmenverträgen am Tage der Behandlung einzutragen. Wir machen das per Hand und schreiben KG-ZNS-K.

Ist KN bei adad95 nicht KG?

Geändert durch - herrmanj am 02/08/2021 17:00:40
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tho411

91 Beiträge

Gesendet am: - 04/08/2021 :  08:26:14  Profil ansehen  E-Mail an den Autor  Antwort mit Zitat
Hallo,

die Kurzbezeichnung kann man in der Leistungsübersicht ja leicht ändern!
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PraxisWesterkamp

106 Beiträge

Gesendet am: - 04/08/2021 :  12:54:41  Profil ansehen  E-Mail an den Autor  Antwort mit Zitat
Moin,
gleiches Thema haben wir ebenfalls durch, allerdings mit der AOK.
Nach Rückfrage beim IFK sind auf der Rückseite seit Einführung des neuen Heilmittelkatalogs (01.01.2021) die gängigen Bezeichnungen einzusetzen - also die Kurzbezeichnungen, die im Heilmittelkatalog stehen.
Solltet ihr andere Benutzen, können diese unter Mandanten - Leistungsübersicht händisch geändert werden. adad wird dort nichts unternehmen können, da der Inhalt diese Felder individuell "gestaltbar" ist und nicht per Update angefasst werden kann.

Unsere Kurzbezeichnungen lauten bspw.:
MLD-45
KG
KG-ZNS-B-Ki

...

Wichtig ist auch, dass unter Einstellungen - Rezept - Rezeptdruck Spalte Maßnahmen: Kurzbezeichnung ausgewählt ist (und diese natürlich in der oben stehenden Leistungsübersicht dort so eingegeben ist).

Praxis Westerkamp
Inh. Onno Voß
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