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Thema |
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physioblankenfelde
34 Beiträge |
Gesendet am: - 25/08/2021 : 06:15:37
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Wann kommt die Möglichkeit den Impfstatus zu vermerken.? Habe schon gesehen dasTheorg das schon eingebunden hat ,und jetzt da wiiiiiieder neue Regeln kommen…………. |
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uhs-physio
72 Beiträge |
Gesendet am: - 25/08/2021 : 12:09:37
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Das wäre für uns auch sehr wichtig! |
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herrmanj
Germany
1080 Beiträge |
Gesendet am: - 25/08/2021 : 12:50:55
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Wäre das vereinbar mit dem Datenschutz? |
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Entwicklung
Deutschland
1963 Beiträge |
Gesendet am: - 25/08/2021 : 13:14:51
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Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Impfstatus abgefragt werden darf/muss. Bei einer medizinisch notwendige Behandlung diese mit Hinweis auf den fehlenden Impfschutz zu verweigern ist äußerst heikel.
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uhs-physio
72 Beiträge |
Gesendet am: - 25/08/2021 : 15:13:30
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Dann sollten sich mal alle das Video vom VPT von gestern Abend ansehen. Dort wird alles beschrieben. Gerade Niedersachsen und auch Bremen ziehen alles an und die medizinischen Anwendungen sind gleichgesetzt mit Körpernahen Dienstleistungen. Heißt bei eine Warnstufe 1 oder Inzidenz über 50 tritt die drei G Regeln ein. Wir müssen das abfragen. Und ja, laut dem VPT Anwalt kann oder muss die medizinische Behandlung verweigert werden, wenn es keinen Nachweis gibt. Das kann also nur geprüft werden, wenn es kontrolliert bzw. abgefragt wird. |
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herrmanj
Germany
1080 Beiträge |
Gesendet am: - 25/08/2021 : 15:19:53
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Der IFK soll seine Mitglieder informiert haben, dass das nicht gespeichert werden darf. Somit fasse ich zusammen. Man muss abfragen, darf das Ergebnis aber nicht speichern. |
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mechanicus
Germany
1874 Beiträge |
Gesendet am: - 26/08/2021 : 02:37:08
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Ich kann mich hier nur für Niedersachsen äußern. In der Niedersächsische Corona-Verordnung steht unter II Regelungen im Einzelnen klipp und klar:Zitat: Gleiches (Anm.:3g-Regel) gilt für Einrichtungen für therapeutische medizinische Behandlungen wie Praxen für die Physiotherapie, Ergotherapie,(...)
Zur Durchführung müsste der Zugang dann rechtssicher dokumentiert werden. Da diese Kontrollen Bestandteil der notwendigen Praxisorganisation sind, können sie selbstverständlich gespeichert werden. Die Rechtsauffassung des IFK erschließt sich mir nicht wirklich und erscheint fragwürdig. |
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uhs-physio
72 Beiträge |
Gesendet am: - 26/08/2021 : 10:36:00
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Die Frage stellt sich, wie wir es dokumentieren sollen/dürfen. Den Impfausweis kopieren/scannen? Das stehen ja auch noch andere Daten/Impfungen drin, die uns gar nichts angehen! Einen Test zu scann/kopieren, damit hätte ich kein Problem.
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Hand und Herz
413 Beiträge |
Gesendet am: - 26/08/2021 : 11:38:49
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Zur Info für NRW:
§4 Zugangsbeschränkung Absatz 1 - wird von Besuchern gesprochen in medizinischen Einrichtungen wie Krankhaus, Altenheimen - nicht von Patienten
Absatz 3- köpernahe Dienstleistungen wie Friseur, Kosmetik, Körperpflege > also betrifft GGG uns nicht!!!
Aufgrund der hohen Inzidenzzahl tragen wir z.B. dafür weiter FFp2 - auch wenn BG hier sagt, bei Pat + THerapeut geimpft- darf Pat. Maske abnehmen |
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Entwicklung
Deutschland
1963 Beiträge |
Gesendet am: - 26/08/2021 : 12:12:26
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Offensichtlich sind die Regelungen, je nach Geschmack der Landesregierung, unterschiedlich.
Any way die Möglichkeit zum Angeben des Impfstatus wurde eingebaut und ist mit der nächsten Version verfügbar.
@uhs-physio. Mein Impfzertifikat ist auf meinem Handy, stell ich mir lustig vor, wenn sie mein Handy scannen
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upi
66 Beiträge |
Gesendet am: - 02/09/2021 : 09:56:57
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@Entwicklung Was ist daran lustig, wenn ich mit der CovPassCheck-App das Impfzertifikat überprüfe? |
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mechanicus
Germany
1874 Beiträge |
Gesendet am: - 02/09/2021 : 11:42:19
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Zitat: Entwicklung Any way die Möglichkeit zum Angeben des Impfstatus wurde eingebaut und ist mit der nächsten Version verfügbar.
Ist die Prüfung in adad in Verbindung mit dem Scanner angelegt oder bedarf es dazu eines separaten Handys mit manueller Eingabe? Unser Scanner kann auch vom Handy lesen, also keine lustigen Versuche mit einem "normalen" Laserscanner. |
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PraxisWesterkamp
106 Beiträge |
Gesendet am: - 03/09/2021 : 12:09:42
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Zitat: Ersterfassung durch mechanicus
Zitat: Entwicklung Any way die Möglichkeit zum Angeben des Impfstatus wurde eingebaut und ist mit der nächsten Version verfügbar.
Ist die Prüfung in adad in Verbindung mit dem Scanner angelegt oder bedarf es dazu eines separaten Handys mit manueller Eingabe? Unser Scanner kann auch vom Handy lesen, also keine lustigen Versuche mit einem "normalen" Laserscanner.
Das wäre was - CovPass oder Corona-Warn-App oder... mit dem Barcodescanner auslesen können... Ich fürchte aber, dass das, wenn überhaupt, Zukunftsmusik ist. (Dies bedeutet keinen Vorwurf an RD!)
Praxis Westerkamp Inh. Onno Voß |
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Entwicklung
Deutschland
1963 Beiträge |
Gesendet am: - 06/09/2021 : 15:07:12
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Das Prüfen des Impfzertifikates bleibt der offiziellen App CovPassCheck des RKI vorbehalten. Wer also den angezeigten QR Code (Impfzertifikat) zusätzlich noch überprüfen mag, muss sich diese App installieren. |
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PraxisWesterkamp
106 Beiträge |
Gesendet am: - 20/09/2021 : 07:54:49
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Moin,
ist schon ein Release-Datum für das Update geplant? Unser Landkreis steckt seit einer Woche in der 3G-Regel und es wäre eine echte Erleichterung dies auch digital vermerken zu können.
Praxis Westerkamp Inh. Onno Voß |
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PraxisWesterkamp
106 Beiträge |
Gesendet am: - 04/11/2021 : 10:25:33
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Vielen Dank für die Implementierung der "Impfdokumentation".
Gäbe es die Möglichkeit das Symbol auch im Praxplan (bei einem Termin) anzuzeigen, wie den Kuchen bei Geburtstag des Patienten?
Praxis Westerkamp Inh. Onno Voß |
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Hotline
Deutschland
1895 Beiträge |
Gesendet am: - 04/11/2021 : 15:05:03
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Nein, diese Möglichkeit besteht nicht. |
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SebastianKlien
Germany
583 Beiträge |
Gesendet am: - 12/11/2021 : 13:37:04
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In BaWÜ ist die 3G Regel v. A. Für die Mitglieder wichtig. Lässt es sich da auch einbauen? Und da wir die Mitglieder ja planen müssen wäre eine Sichtbarkeit im Plan irgendwie natürlich prima.
Sebastian Klien |
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Thema |
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