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Pit
Germany
99 Beiträge |
Gesendet am: - 09/09/2021 : 10:19:52
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Hallo, ich will mal ein bisschen vorausschauen…
Zurzeit ist ja die Stichtagsreglung (Behandlungsdatum) für die eingesetzten Preise vorgesehen. Das funktioniert einwandfrei (Details – rechte Maustaste). Wenn im Dezember wieder die reduzierten Preise gelten, werden mit Sicherheit auch Rezepte zur Abrechnung kommen, die Behandlungen vor dem 01.08.2021 beinhalten. Es werden dann also 2 !!! alte Preise notwendig sein. Wenn das dann alles Händisch geändert werden muss….. daran möchte ich nicht denken. Daher würde es sehr hilfreich sein, wenn 2 alte Preise gespeichert würden.
In diesem Zusammenhang noch etwas: Werden Details angeklickt, wird abgefragt ob das Rezept gespeichert werden soll. Ja natürlich….. sonst geht es ja nicht weiter! Vielleicht kann ja zukünftig das Speichern des Rezeptes automatisch erfolgen.
Nicht alles Alte ist schlecht - Es sei denn, das Neue ist besser +Stillstand führt zum Untergang+ |
Geändert durch - Pit am 09/09/2021 10:21:04 |
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herrmanj
Germany
1081 Beiträge |
Gesendet am: - 09/09/2021 : 10:53:14
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Zuerst, ich mag es sehr wenn voraus gedacht wird und der Punkt ist gut. Andererseits kann es sich nicht um viele Verordnungen handeln die das dann betrifft und es ist bisher eine einmalige Situation. Und das bleibt hoffentlich bei dieser Einmaligkeit. Immerhin müssen die 6er-Verordnungen ja nach 3 Monaten abgebrochen werden und von August bis Dezember sind es schon 4 Monate. Also geht es außer den Nachzüglern "nur" um die Rezepte mit > 6 Behandlungen.
Bin gespannt was RD dazu sagt. |
Geändert durch - herrmanj am 09/09/2021 11:03:16 |
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Pit
Germany
99 Beiträge |
Gesendet am: - 09/09/2021 : 11:19:47
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Da bin ich auch gespannt. Aber es gibt auch Rezepte die keine 6er sind. Das sind 6 Monate. Und das sind nicht so wenige bei uns. Natürlich wird es beim Verordnungsverhalten der Ärzte regional unterschiedlich sein......
Auch wenn es nur "Nachzügler" sein sollten, bei einer Praxis mit 9 Therapeuten kommt da was zusammen!
Tja--- Einmaligkeit?? Wir sind schon einigemale überrascht worden.... Neue Preisverhandlungen sind ja schon geplant! Oder das Schiedsgericht! ---- Verordnungen mit bis zu 6 verordneten Behandlungseinheiten verlieren 3 Monate, Verordnungen mit mehr als 6 verordneten Behandlungseinheiten 6 Monate ab dem ersten Behandlungstag ihre Gültigkeit. Die Behandlung ist nach Ablauf der Gültigkeitsdauer der Verordnung abzubrechen. ----
Nicht alles Alte ist schlecht - Es sei denn, das Neue ist besser +Stillstand führt zum Untergang+ |
Geändert durch - Pit am 09/09/2021 11:28:14 |
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herrmanj
Germany
1081 Beiträge |
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Entwicklung
Deutschland
1963 Beiträge |
Gesendet am: - 09/09/2021 : 13:05:10
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Man kann davon ausgehen, dass Rezepte wie im HMK vorgesehen, nach 12 Wochen abgeschlossen sind.
Der Vorschlag, der zurzeit diskutiert wird, läuft darauf hinaus, dass wir die die Preise die bis zum 31.7.21 gültig waren im Programm als interne Tabelle zu hinterlegen. Diese Tabelle wird dann für Splittings im Zeitraum 01.12.21 bis ca. 01.03.22 benutzt. Es wird keine Möglichkeit bestehen diese Tabelle zu bearbeiten.
Zitat: Bei der Gelegenheit könnte man auch die Tarifgruppen AOK, VdEK, IKK, Knappschaft und BKK zusammenfassen.
Ja, ist eigentlich fertig. Die neue Tarifgruppe nennt sich dann GKV und bezieht ihre Preise direkt vom GKV – Server. Aber da die Ergotherapeuten noch nicht so weit sind, müssen wir noch warten
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Pit
Germany
99 Beiträge |
Gesendet am: - 09/09/2021 : 14:27:01
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Dann ist das eben so. Mal sehen wie es dann im Dezember sich tatsächlich mit den Rezepten darstellt. War ja nur ein Vorschlag.
Nicht alles Alte ist schlecht - Es sei denn, das Neue ist besser +Stillstand führt zum Untergang+ |
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herrmanj
Germany
1081 Beiträge |
Gesendet am: - 09/09/2021 : 17:51:45
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So wie es aussieht können wir mit der Lösung nicht verlieren.
Selbst wenn das mit der Tabelle für uns nicht funktioniert, da wir die Heilmittel und Preise ohne Servicevertrag selber pflegen (und ja nicht an die Tabelle herankommen), wird wenn dann zu viel berechnet und dann hat man halt eine Absetzung wegen falschem Preis. |
Geändert durch - herrmanj am 09/09/2021 17:52:48 |
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Entwicklung
Deutschland
1963 Beiträge |
Gesendet am: - 10/09/2021 : 14:46:25
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Die Tabelle für das Splitten von Rezepten mit drei verschiedenen Preisen wird nicht vom Servicevertrag abhängig sein. Wenn die Preise mit Stichtag 1.12 eingegeben sind, wird zweistufig unterschieden. Preise ab dem 1. 12 und Preise zwischen dem 1.8 und 30.11 wie bisher aus der normalen Preisverwaltung. Da greift der SSV. Sie müssen also, falls kein SSV besteht, die Preise selbst erfassen.
Die Preise vor dem 1.8 kommen aus einer internen zusätzlichen Tabelle.
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