Moin, der HMK-Check bei Blankoverordnungen richtet sich nicht nach dem Behandlungsdatum, sonderm nach dem Ausstellungsdatum der Blankoverordnung. Heißt adad meckert,wenn die Blanoverordnung, bei gleicher Diagnose, während der noch laufenden Behandlungen einer, hier bei mir normalen Verordnung, läuft. Beispiel: Laufende Verordnung endet am 07.05.25, Blanko ausgestellt am 30.04.25, erste Behandlung 12.05.25. Meldung: Es liegt eine Überschneidung mit einem anderen Rezept vor". Gebe ich den 08.05.25 als Ausstellungsdatum an ist alles ok. Laut IFK sollte auch hier der HMK Check sich nach dem ersten Behandlungstermin der Blanko richten. Gruß
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