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mechanicus
Germany
2035 Beiträge |
Gesendet am: - 08/10/2025 : 01:32:00
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Seit dem 09.10.2025 sind die Banken aufgrund der EU-Verordnung 2024/886 verpflichtet, den Empfängernamen auf Überweisungen mit dem des Kontoinhabers abzugleichen.
Denkt daran, das in der Mandantenverwaltung korrekt einzustellen. Es muss sich zwingend um den Namen des Kontoinhabers handeln, der mit der IBAN verknüpft ist. Er erscheint normalerweise in der untersten Zeile der Druckvorlagen bei der Bankverbindung. |
Geändert durch - mechanicus am 08/10/2025 18:08:35 |
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