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 HMK-Check: Folgeverordnung VOR Erstverordnung
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tbsturm

18 Beiträge

Gesendet am: - 12/07/2007 :  19:31:09  Profil ansehen  E-Mail an den Autor  Besuche tbsturm's Homepage
Ich habe ein Verständnisproblem beim HMK-Check. Dass Szenario:
1. Rezept: 30.5.07, IS: WS2a, Erstverordnung, letzte Behandlung: 21.6.07, frei zur Abrechnung
2. Rezept: 19.6.07, IS: WS2a, Folgeverordnung, in Arbeit

Mache ich jetzt einen HMK-Check für das 1. Rezept so sagt das Prüfprotokoll: Folgeverordnung VOR Erstverordnung bei gleichem Regelfall (Verordnung vom 19.6.2007) "kritisch"

Warum?

Entwicklung

Deutschland
1962 Beiträge

Gesendet am: - 25/07/2007 :  13:07:17  Profil ansehen  Besuche Entwicklung's Homepage
Der HMK-Check kann nur aktuelle Rezepte beurteilen. Da schon ein Folgerezept erfaßt wurde, ist das Ergebnis der Überprüfung des Folgerezeptes relevant.
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bomm

87 Beiträge

Gesendet am: - 27/11/2011 :  18:02:39  Profil ansehen  E-Mail an den Autor
Zitat:
Entwicklung schrieb

Der HMK-Check kann nur aktuelle Rezepte beurteilen. Da schon ein Folgerezept erfaßt wurde, ist das Ergebnis der Überprüfung des Folgerezeptes relevant.


ich hole dan alten Thread mal wieder vor, weil mir das gleiche Problem gerade in Version 7.2.1 aufgefallen ist.

Ich vermute, der HMK-Check verwendet bei der zu prüfenden Verordnung nicht das Verordnungsdatum, sondern das aktuelle Datum. Das gilt nicht nur für die Entscheidung, welche Verordnung vor der aktuellen liegt, sondern auch für die angezeigte Wartezeit in Wochen.

Eine ähnliche Fehlinformation tritt bei der Prüfung der Abstände auf. Wenn ich dies vor der Abrechnung aufrufe, um falsch eingetragene Termine oder fehlende Begründungen zu erkennen, kommt die Meldung "Das Rezept ist zu alt! Bitte achten Sie auf den Abstand zwischen Rezeptausstellungsdatum und erster Behandlung." Wie ich festgestellt habe, vergleicht Adad95 zusätzlich das Ausstellungsdatum mit dem ersten Termin. Meiner Ansicht nach ist hier der Vergleich des Ausstellungsdatums mit dem aktuellen Datum nur dann sinnvoll, wenn noch keine Termine eingetragen sind.


Bodo Meißner
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