Entwicklung
Deutschland
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Gesendet am: - 05/02/2008 : 12:02:06
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zu 1) Zum 1.1.2008 wird das seit Januar 2007 in Kraft getretene Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG) von den KVen umgesetzt. Dadurch erhält jeder niedergelassene Arzt eine neue, lebenslang gültige Arztnummer. Zusätzlich wird jedem Praxisstandort eine sog. Betriebsstättennummer zugeordnet.
Im Laufe dieses Jahres werden die bisher bekannten Rezepte durch neue ersetzt. An die Stelle der jetzigen Vertragsarztnummer wird dann die neunstellige Betriebsstättennummer gedruckt. An die Position ’VK gültig bis’ tritt die neue ebenfalls neunstellige Arztnummer. Solange diese Angaben auf dem Rezept fehlen, lassen Sie beide Felder leer.
zu 2. i.d.R. wird das Tarifkennzeichen, wie schon immer, im Mandanten angegeben. Besondere Verordnungen müssen mit einem speziellen Tarifkennzeichen abgerechnet werden. Sollte dieses der Fall sein, geben Sie dieses hier an. Normalerweise bleibt das Feld leer.
zu 3. Ja!
zu 4. Immer! Auch der Versorgungszeitraum ist anzugeben.
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