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vonWitzleben

24 Beiträge

Gesendet am: - 07/11/2010 :  09:37:45  Profil ansehen  E-Mail an den Autor  Besuche vonWitzleben's Homepage
Sehr geehrte Damen und Herren,
folgendes Problem habe ich:
bei der Zuzahlung gehe ich von 10 Prozent aus. Bei den Abrechnungen berechnet ADAD95 aber mehr als 10 Prozent zB.:
AOK 10x60min 32,75=327,50 - Zuzahlung 32,80€ (eigentlich 32,75)
km-Geld 240,24€ - Zuzahlung 25.74€
Hausbesuch 10x 57,86 - Zuzahlung 5,83€
BKK
km-Geld 106,40 - Zuzahlung 11,40€
Hausbesuch 53,50 - Zuzahlung 5,40€ (eigentlich 5,35)

und so könnte ich viele Beispiele nennen. Die Patienten schauen auf Grund der Teuerungsrate immer genauer auf die Rechnungen.
Wo liegt hier das Problem?
Mit freundlichen Grüßen
von Witzleben

gseier

213 Beiträge

Gesendet am: - 07/11/2010 :  14:04:45  Profil ansehen  E-Mail an den Autor  Besuche gseier's Homepage
Zitat:
Ersterfassung durch vonWitzleben


AOK 10x60min 32,75=327,50 - Zuzahlung 32,80€ (eigentlich 32,75)

Hausbesuch 53,50 - Zuzahlung 5,40€ (eigentlich 5,35)

Wo liegt hier das Problem?

Zumindest diese beiden Beispiele legen nah, dass adad wohl anders rechnet als du, nämlich die 10% zunächst von den Einzelpreisen berechnet und diese dann addiert. Durch die Summierung der Rundungsdifferenzen kommt es dann wohl zu den genannten Abweichungen, womöglich läßt sich das auch bei den anderen genannten Beispielen auf diese Weise nachvollziehen?

Der Gesetzestext https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__61.html ist meiner Ansicht nach an der Stelle auch nicht ganz eindeutig, aber wie üblich gibts dazu bestimmt noch irgendwo Durchführungsbestimmungen, Anweisungen o.ä., wie korrekt verfahren werden soll.

edit:
Hat mir keine Ruhe gelassen, und siehe da: z.B. in der adad-Dokumentation findet sich unter https://www.adad95.de/Service/Kundeninfo/Docs/GKV-Zuzahlung-ab%2001.01.2004.pdf eine Anweisung der IKK, dass so zu verfahren sei, wie oben beschrieben, also 10% des Einzelpreises, diesen runden und dann addieren.

Gruß, R. Seier

Geändert durch - gseier am 07/11/2010 14:36:12
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vonWitzleben

24 Beiträge

Gesendet am: - 07/11/2010 :  14:58:14  Profil ansehen  E-Mail an den Autor  Besuche vonWitzleben's Homepage
vielen dank für die schnelle Antwort. Ja, so macht es sinn. Nur ob die Patienten das akzeptieren ist Frage. Ich werde mal recherchieren, ob die Krankenkassen da eine schriftliche Regelung für Logopäden anbieten.
Es war auch der erste Einspruch von Patienten, aber ich glaube im Zuge der Erhöhungen werden wir uns weiter damit auseinander setzten müssen.
-an die Entwickler:
Schön wäre es, wenn mann den Zuzahlungspreis anpassen könnte.
Vielen Dank
von Witzleben
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gseier

213 Beiträge

Gesendet am: - 07/11/2010 :  15:54:38  Profil ansehen  E-Mail an den Autor  Besuche gseier's Homepage
Zitat:
Ich werde mal recherchieren, ob die Krankenkassen da eine schriftliche Regelung für Logopäden anbieten.
Da es sich bei dem o.g. Link von der adad-Seite um eine offizielle Stellungnahme der IKK im Auftrag der anderen Primärkassen handelt und die Zuzahlungen einheitlich für alle Berufe im SGB V geregelt sind, gehe ich davon aus, dass das so auch für die Logopädie gilt.
Zitat:
Nur ob die Patienten das akzeptieren ist Frage.

Ihnen wird unter Hinweis auf dieses Dokument wohl nichts anderes übrig bleiben, auch wenn ich den Unmut über solche Diskussionen nachvollziehen kann!
Zitat:
Schön wäre es, wenn mann den Zuzahlungspreis anpassen könnte
Unter dem hier besprochenen Gesichtspunkt dürfte das nicht erforderlich sein.

Unter den Rezept-Details ist es jetzt nur möglich, für jede einzelne Leistung Preis und Zuzahlungssatz separat anzugeben (z.B. bei Wegfall der Zuzahlungsbefreiung zum Jahreswechsel oder Änderung des %-Satzes der Zuzahlung wie 2004), aber keine Eingabe eines freien Zuzahlungsbetrages - das dürfte nicht im Sinne des "Erfinders" sein...

Geändert durch - gseier am 07/11/2010 17:03:12
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Ridler Datentechnik

Deutschland
1107 Beiträge

Gesendet am: - 04/10/2012 :  15:16:33  Profil ansehen  Besuche Ridler Datentechnik's Homepage
Da das Thema Zuzahlung immer wieder aufgekocht wird:

Die Zuzahlung wird zeilenweise berechnet und kaufmännisch gerundet.
Danach werden die Zeilenergebnisse zur Gesamtzuzahlung addiert.

gemäß: Technische Anlage zu den Richtlinien über Form und Inhalt des Abrechnungsverfahrens nach § 302 SGB V
Version: 7 Stand: 08.08.2011 Seite 52
Zitat:
Betrag der Zuzahlung:
Der Einzelbetrag der prozentualen gesetzlichen Zuzahlung ist zwingend je Abrechnungsposition zu berechnen und anzugeben, sofern
dieser vom Versicherten zu entrichten ist.
Berechnungsregel:
(EHE.Einzelbetrag der Abrechnungsposition plus ggf. MWS.Betrag Mehrwertsteuer*) mal Zuzahlungsprozentsatz * Der Betrag Mehrwertsteuer ist auf die einzelne Position mit dem Mengenfaktor 1 herunterzurechnen und kaufmännisch zu runden.
(Der ermittelte Betrag ist kaufmännisch zu runden).

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