mechanicus
Germany
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Gesendet am: - 11/10/2011 : 17:23:02
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Es ist grundsätzlich eine freie Vereinbarung zwischen Dir und dem Patienten. Wenn Du ihm KG-Gerät berechnest und nur KG behandelst, ist das allerdings Betrug. Wenn Du KG-Geräte behandeln könntest, hättest Du ja die Zulassung beantragt. Hast Du aber scheinbar nicht und kannst Du wohl auch scheinbar nicht.
Wenn Du nun KG behandelst und KG berechnest, trägt der Patient ein Kostenrisiko, weil seine KK dann möglicherweise nicht bezahlt, weil etwas anderes abgegeben wurde, als auf dem Rezept stand.
Ich würde mit dem Arzt sprechen, ob der Behandlungserfolg auch mit KG zu erzielen ist und dann von ihm das Rezept entsprechend ändern lassen. |
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