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 Storno Anteilsrechnung und gebuchte Rezeptgebühr
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NeSch

46 Beiträge

Gesendet am: - 17/01/2018 :  09:21:49  Profil ansehen  Antwort mit Zitat
Liebe Entwicklung,

ich halte es für sinnvoll wenn auch eine Stornierung für Anteilsrechnungen im Menüpunkt "Storno Rechnungen" hinzugefügt wird.
Ich weiß, dass es möglich ist indem man die Zuzahlung im Rezept entfernt und wieder hinzufügt. Allerdings ist das ja bei bereits abgerechneten Rezepten nicht möglich. Außerdem finde ich persönlich es komisch, dass alle sonstigen Rechnungen unter o.g. Menüpunkt storniert werden können, nur die Anteilsrechnungen nicht.

Zudem würde ich mich darüber freuen, wenn man gebuchte Rezeptgebühren wieder aktivieren könnte ohne das Rezept zu bearbeiten, da dies bei abgerechneten Rezepten auch nicht sinnvoll möglich ist.

Vielen Dank im Voraus!

herrmanj

Germany
1030 Beiträge

Gesendet am: - 17/01/2018 :  23:11:06  Profil ansehen  E-Mail an den Autor  Besuche herrmanj's Homepage  Antwort mit Zitat
Schreib doch mal Dein konkretes Problem ins Forum und nicht eine Lösung. Dann könnte man mitknobeln wie man es möglicherweise mit den bereits vorhandenen Möglichkeiten am besten löst. So ist es recht wahrscheinlich, dass Dein Vorschlag aus irgendwelchen programmtechnischen Gründen abgelehnt wird.

Geändert durch - herrmanj am 17/01/2018 23:13:05
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Entwicklung

Deutschland
1943 Beiträge

Gesendet am: - 18/01/2018 :  15:00:49  Profil ansehen  Besuche Entwicklung's Homepage  Antwort mit Zitat
Liebe NeSch,
das Stornieren der Anteilsrechnung gehört von der Systematik her sicher zum Menüpunkt „Storno Rechnungen“. Von mir aus, wird es ab der nächsten Version auch so sein.

Der bisherige Weg zum Stornieren der Anteilsrechnung wird dadurch nicht abgeschafft werden. Denn es ist sehr unpraktisch zum Ändern der Zuzahlung erst in die Maske „Storno Rechnungen“ zu gehen und dort nach Rechnungsnummer die Anteilsrechnung zu suchen.

Was sicherlich in jedem Fall gesperrt bleibt, ist das Stornieren der Anteilsrechnung bei abgerechneten Rezepten.


Was verstehen Sie unter gebuchte Rezeptgebühren wieder aktivieren?
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NeSch

46 Beiträge

Gesendet am: - 22/01/2018 :  13:26:10  Profil ansehen  Antwort mit Zitat
Vielen Dank für das schnelle Feedback!

Der bisherige Weg muss auch wegen mir keinesfalls abgeschafft werden.

Und wieso wird dies auf jeden Fall gesperrt bleiben? Die Abrechnung mit der Krankenkasse und die Abrechnung der Rezeptgebühr mit dem Patienten sind ja zwei verschiedene Dinge.

Mit "gebuchte Rezeptgebühren wieder aktivieren" meine ich die Buchung der Einnahme eines offenen Postens wieder Rückgängig zu machen.

Es kann leider passieren, dass versehentlich der offene Posten eines falschen Patienten gebucht wird. Ganz plumpes Beispiel: Statt bei Maier, Wolfgang wird die Gebühr bei Maier, Wolfram gebucht. Wenn nun das Rezept von Maier, Wolfram schon abgerechnet ist kann ich es ja nicht mehr in Arbeit setzen um diesen Fehler zu korrigieren.
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Entwicklung

Deutschland
1943 Beiträge

Gesendet am: - 23/01/2018 :  16:19:19  Profil ansehen  Besuche Entwicklung's Homepage  Antwort mit Zitat
Zitat:
Und wieso wird dies auf jeden Fall gesperrt bleiben? Die Abrechnung mit der Krankenkasse und die Abrechnung der Rezeptgebühr mit dem Patienten sind ja zwei verschiedene Dinge.

Das ist falsch. Angenommen Sie bekommen 100 € für ein Rezept 80 € von der Krankenkasse und 10 € Rezeptgebühr plus 10 € Anteil je Behandlung vom Patienten.
Wenn jetzt der Patient zuzahlungsfrei wird bekommen nicht 80€ sondern 100€ von der Krankenkasse.

Zitat:
Mit "gebuchte Rezeptgebühren wieder aktivieren" meine ich die Buchung der Einnahme eines offenen Postens wieder Rückgängig zu machen.


Die OP’s werden leider gelöscht. Sind also nicht mehr vorhanden.
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NeSch

46 Beiträge

Gesendet am: - 25/01/2018 :  13:53:20  Profil ansehen  Antwort mit Zitat
Zitat:
Das ist falsch. Angenommen Sie bekommen 100 € für ein Rezept 80 € von der Krankenkasse und 10 € Rezeptgebühr plus 10 € Anteil je Behandlung vom Patienten.
Wenn jetzt der Patient zuzahlungsfrei wird bekommen nicht 80€ sondern 100€ von der Krankenkasse.


Das ist klar, jedoch unterscheidet Adad doch auf Grund der gesetzen (oder auch nicht gesetzen) Häkchen im Rezept. Ein dem Patienten zugeordneter offener Posten wird doch sicher gar nicht erst erstellt. Daher verstehe ich nicht ganz wieso diese Tatsache eine Stornobuchung der bezahlten Rezeptgebühr ausschließt.


Zitat:
Die OP’s werden leider gelöscht. Sind also nicht mehr vorhanden.


Trotz der gelöschten OP's ist in der Buchungsübersicht logischerweise die Buchung vorhanden. Diese Buchung könnte man doch stornieren und daran angeknüpft wieder einen OP erstellen?
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mechanicus

Germany
1799 Beiträge

Gesendet am: - 26/01/2018 :  13:48:28  Profil ansehen  Antwort mit Zitat
Meinst Du nun abgerechnete Rezepte?
Da macht die Wuselei mit Stornobuchungen der Zuzahlung keinen Sinn, weil der Zuzahlungsbetrag die Forderung an die KK beeinflusst. Derartige Änderungen kläre ich stets direkt per Mail mit den Prüfstellen.

Noch nicht abgerechnete Rezepte lassen sich gut in der Rezeptmaske ändern, Korrekturbuchungen (auch in den OP's) finden automatisch statt.
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NeSch

46 Beiträge

Gesendet am: - 13/02/2018 :  09:09:47  Profil ansehen  Antwort mit Zitat
Ja mir geht es insbesondere um abgerechnete Rezepte.

Ich bin der Meinung dass es die Forderung an die KK nicht beeinflusst, daher sehe ich das Problem nicht

Fall 1 - Rezept mit Zuzahlungspflicht 100€ Rezeptwert

Buchhalterisch entstehen 2 Forderungen.
80€ Forderung an die KK
20€ Forderung an Patient

Ist die Forderung an die KK beglichen, bleibt davon unabhängig die Forderung an den Patienten. Wurde diese nun fälschlicherweise gebucht, könnte sie aus buchhalterischer Sicht einfach per Stornobuchung storniert werden ohne die Forderung an die KK zu beeinflussen. Gekoppelt an die Stornobuchung könnte dann doch sicher wieder ein OP erstellt werden

Fall 2 - Rezept mit Zuzahlungsbefreiung

Hier entsteht von vorneherein lediglich eine Forderung, in Höhe von 100€ an die KK. Da keine Forderung an den Patienten entsteht, sollte das für die Problematik doch unrelevant sein.

Geändert durch - NeSch am 13/02/2018 09:12:18
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Entwicklung

Deutschland
1943 Beiträge

Gesendet am: - 13/02/2018 :  14:24:11  Profil ansehen  Besuche Entwicklung's Homepage  Antwort mit Zitat
Zitat:
Ja mir geht es insbesondere um abgerechnete Rezepte.

Abgerechnete Rezepte können nicht verändert werden.
Das Stornieren der Anteilsrechnung ändert das Rezept.

Außerdem stellt sich die Frage, wer zahlt dann die Forderung an den Patienten. Die Rechnung an die Krankenkasse ist gestellt, die Forderung an den Patienten existiert nicht da storniert. Wie und wo treibe ich nun, in dem Beispiel, die 20 EUR ein.


Bei mit der Krankenkasse abgerechneten Rezepten sollte der Status der Anteilsrechnung geklärt sein.
Entweder der Patient hat den Anteil bezahlt oder die Krankenkasse hat Aufforderung zur Zahlung des Patientenanteils bekommen. In beiden Fällen ist das Stornieren der Rechnung nicht angezeigt.
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Hand und Herz

390 Beiträge

Gesendet am: - 12/03/2019 :  13:48:54  Profil ansehen  E-Mail an den Autor  Antwort mit Zitat
Zitat:
Ersterfassung durch Entwicklung

Liebe NeSch,
das Stornieren der Anteilsrechnung gehört von der Systematik her sicher zum Menüpunkt „Storno Rechnungen“. Von mir aus, wird es ab der nächsten Version auch so sein.



Ich möchte aus aktuellem Anlass daran erinnern, dass geplant war, mit der nächsten Version, auch Anteilsrechnungen stonierbar zu machen.

Genau folgenden Fall habe ich gerade:
[/quote]Ersterfassung durch Entwicklung
Ganz plumpes Beispiel: Statt bei Maier, Wolfgang wird die Gebühr bei Maier, Wolfram gebucht. Wenn nun das Rezept von Maier, Wolfram schon abgerechnet ist kann ich es ja nicht mehr in Arbeit setzen um diesen Fehler zu korrigieren.
[/quote]

Wie soll ich nun genau verfahren?
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