PhysioBonnhof
Germany
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Gesendet am: - 07/09/2020 : 13:29:10
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Hallo, seit dem 01.07.2020 darf man ja, meines Wissens, innerhalb von 28 Tagen die Behandlung für das jeweilige Rezept beginnen. Wenn ich das Rezept aber jetzt abrechnen will, kommt die Abrechnungsprüfung, da ich nicht innerhalb von 14 Tagen begonnen habe und ich kann das REzept nicht auf frei stellen. Muss ich das irgendwo umstellen. Meine einzige Lösung wäre Behandlungsbeginn spät. am...einzutragen? Aber ich weiß nicht ob da die Krankenkassen mitspielen. Kann mir bitte jemand helfen? Danke schon mal Viele Grüße |
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