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 Besondere Verordnungsbedarfe Altersbeschränkung
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TFZ

367 Beiträge

Gesendet am: - 27/12/2020 :  17:36:05  Profil ansehen  E-Mail an den Autor  Besuche TFZ's Homepage  Antwort mit Zitat
Bestimmte besondere Verordnungsbedarfe (BVB) unterliegen einer Altersbeschränkung, so z.B. die Skoliose beim Kind oder Jugendlichen. Da die BVB ja ab 2021 relevant für die Verordnungsmenge auf dem Rezept sind (es kann für 12 Wochen verordnet werden, bei einer Frequenz von 2x wöchentlich können 24 Behandlungen verordnet werden) ist es meiner Meinung nach notwendig, das Alter des Patienten beim HMK-Check zu berücksichtigen. Dies scheint allerdings derzeit nicht zu passieren, denn es wird auch bei Patienten, die älter als 18 Jahre sind, die Skoliose beim Jugendlichen M41.1 als BVB festgestellt.

Umgekehrt gibt es auch BVB, die erst ab einem Alter von 70 Jahren greifen (z.B. Schwindel und Taumel R42). In der Heilmittelrichtlinie steht wörtlich: "Sofern dieser (gemeint ist BVB) einer Altersbeschränkung unterliegt, ist das Alter der Versicherten ebenfalls maßgeblich bei der Bemessung der Höchstverordnungsmenge je Verordnung." Es wäre daher sinnvoll, den HMK-Check entsprechend anzupassen.

Manche BVB gelten auch nur zeitlich befristet für 6 oder 12 Monate nach Akutereignis. Wie das von den Krankenkassen geprüft wird, ist mir unklar. Da wir das Datum des Akutereignisses nicht immer wissen können, wüsste ich auch nicht, wie das programmseitig geprüft werden könnte und ob wir da überhaupt eine Prüfpflicht haben. Wenn es allerdings dumm läuft, haben wir womöglich 24x behandelt und bekommen dann im Nachhinein die Absetzung, weil der BVB schon abgelaufen war...Vielleicht hat jemand verlässliche Info zu diesem Thema?

Hand und Herz

404 Beiträge

Gesendet am: - 04/01/2021 :  15:58:01  Profil ansehen  E-Mail an den Autor  Antwort mit Zitat
Lieber TFZ,
vielen Dank dass du dieses Thema auch so siehst. Ich hatte schon mit der Hotline über das Alter gesprochen - Ende letztes Jahr funktionierte das auch. Heute beim Üben wieder nicht- hat sich beim letzten Update ein Programmfehler ergeben?

Das Thema Akutereignis stört mich auch. Ich hatte gefragt, ob es die Möglichkeit gäbe, irgendwo ein DAtum in der Rezeptmaske einzutragen, wann das Akutergeinis war. Die Hotline stellte in Frage, wo man als Therapeut her erfahren möchte, wann genau das Akutergeinis war. Ich verwies darauf, dass wir immer nach OP-/Entlassungbriefen usw. fragen bzw. im schlimmsten Fall uns auf die Aussage des Patienten verlassen würden. Damit wären wir ziemlich alleine, war die Aussage der Hotline. Ich hatte dann vorgeschlagen, man möge bei dem auftauchenden " L" einen Hinweis geben,wenn man mit der Maus auf das L geht , z.b. " ACHTUNG dies ist ein zeitlich befristete Langzeitverordnung - ACHTEN SIE AUF DAS AKUTEREIGNIS"

Ridler wollte darüber diskutieren - vielleicht könnten nochmal andere Praxen von ihrem Alltag bezgl. dieses Thema antworten.
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TFZ

367 Beiträge

Gesendet am: - 05/01/2021 :  14:38:53  Profil ansehen  E-Mail an den Autor  Besuche TFZ's Homepage  Antwort mit Zitat
So, jetzt habe ich alle besonderen Verordnungsbedarfe (BVB), die altersgebunden sind einzeln mit Patienten verschiedenen Alters geprüft...

Fazit: adad scheint zumindest bei den BVB, die ab dem 70. Lebensjahr gelten (Rubrik: geriatrische Syndrome) das Alter zu prüfen, allerdings in die "falsche Richtung". Die BVB gelten erst ab dem 70. Lebensjahr, werden allerdings bei Patienten über 70 nicht als BVB erkannt, wohl aber bei Patienten unter 70 als BVB mit entsprechend höherer Behandlungsanzahl abgesegnet. Das ist natürlich fatal und bedarf ganz schnell einer Korrektur.

Bei BVB bis zum 18. Lebensjahr (idiopathische Skoliose beim Kind bzw. Jugendlichen) wird das Alter scheinbar gar nicht abgeprüft. Hier müsste auf jeden Fall das Alter von adad mit geprüft werden (und bitte in die richtige Richtung...)

Zum Thema Akutereignis werde ich wohl mal den Berufsverband befragen. Da gebe ich Firma Ridler recht, dass wir das Akutereignis nicht sicher feststellen können, es sei denn der Arzt hat es auf dem Rezept notiert (was höchst selten der Fall ist). Die konkrete Frage ist deshalb: müssen wir das Akutereignis prüfen oder können wir ohne Absetzungen zu riskieren die höhere Verordnungsmenge auf einem Rezept abbehandeln? Falls wir es doch prüfen müssten, dann wäre es wichtig vom Programm einen Hinweis auf die zeitliche Begrenzung zu bekommen.
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Hand und Herz

404 Beiträge

Gesendet am: - 16/01/2021 :  18:26:06  Profil ansehen  E-Mail an den Autor  Antwort mit Zitat
Die Antwort von der Rechtsanwältin Frau Ribbe dem Berufsverband IFK lautet:
Es wäre eine Überprüfung bezgl. des Akutereignisses möglich, dass man das Rezeptdatum vom ersten Rezept mit dem ICD-Code als Fixpunkt nimmt.

"Falls Sie (ohne großen Rechercheaufwand) zu 100 % gesichert wissen (können), dass z. B. das Akutereignis länger als 1 Jahr her ist, sollten Sie auf die Höchstverordnungsmenge entsprechend achten. Dies kann aber regelhaft nur dann der Fall sein, sofern der Patient schon länger als 1 Jahr bei Ihnen in Behandlung ist. Genauso gibt es z. B. Altersbegrenzungen bei manchen BVB/LHMBs (z. B. bis 18 Jahre). Wenn dann ein offensichtlich älterer Mensch vor Ihnen steht, ist das ebenfalls eindeutig. Aber nur bei solchen klaren und offensichtlichen Fehlern können Sie eine Prüfpflicht bzgl. der Höchstverordnungsmenge (also ob BVB/LHMB oder nicht) haben. Ansonsten dürfen Sie sich auf die Verordnung des Arztes verlassen. "

Ich fände es toll, wenn das erste Rezeptdatum bei Langfristbehandlungen mit Akutereignissen beim HMK-Check automatisch kontrolliert werden würde.
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herrmanj

Germany
1066 Beiträge

Gesendet am: - 17/01/2021 :  08:58:17  Profil ansehen  E-Mail an den Autor  Besuche herrmanj's Homepage  Antwort mit Zitat
Zitat:
Ersterfassung durch TFZ

So, jetzt habe ich alle besonderen Verordnungsbedarfe (BVB), die altersgebunden sind einzeln mit Patienten verschiedenen Alters geprüft...

Fazit: adad scheint zumindest bei den BVB, die ab dem 70. Lebensjahr gelten (Rubrik: geriatrische Syndrome) das Alter zu prüfen, allerdings in die "falsche Richtung". Die BVB gelten erst ab dem 70. Lebensjahr, werden allerdings bei Patienten über 70 nicht als BVB erkannt, wohl aber bei Patienten unter 70 als BVB mit entsprechend höherer Behandlungsanzahl abgesegnet. Das ist natürlich fatal und bedarf ganz schnell einer Korrektur.

Bei BVB bis zum 18. Lebensjahr (idiopathische Skoliose beim Kind bzw. Jugendlichen) wird das Alter scheinbar gar nicht abgeprüft. Hier müsste auf jeden Fall das Alter von adad mit geprüft werden (und bitte in die richtige Richtung...)





Ist teilweise hier schon besprochen und RD bekannt.

https://forum.adad95.de/topic.asp?TOPIC_ID=6001
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