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Thema |
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Pit
Germany
99 Beiträge |
Gesendet am: - 13/02/2021 : 18:04:41
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Hallo, Im Rahmen der Sonderregelungen Corona wurde die Frist für die Beendigung der Behandlungen von 12 auf 21 Tage verlängert. Ich finde aber in Adad95 keine Möglichkeit diese Frist zu ändern. Es ist nicht möglich ein Entlassmanagement-Rezept freizugeben, wenn die (alte) 12 Tagesfrist überschritten wird. Habe ich etwas übersehen oder ist die 12 Tagesfrist fest in Adad95 verankert? Vielen Dank für einen Hinweis.
Nicht alles Alte ist schlecht - Es sei denn, das Neue ist besser +Stillstand führt zum Untergang+ |
Geändert durch - Pit am 14/02/2021 18:47:13 |
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herrmanj
Germany
1066 Beiträge |
Gesendet am: - 14/02/2021 : 20:52:46
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Woran erkennt man denn Entlassmanagement-Rezepte in adad95? |
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Pit
Germany
99 Beiträge |
Gesendet am: - 14/02/2021 : 21:38:40
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In der Maske Rezept auf "Abrechnung" klicken.
Das Rezept selbst ist quer mit der Aufschrift "Entlassmanagement" bedruckt.
Laut der Vorschriften ist es zwingend erforderlich, so ein Rezept auch so in der Abrechnung zu kennzeichnen.
Nicht alles Alte ist schlecht - Es sei denn, das Neue ist besser +Stillstand führt zum Untergang+ |
Geändert durch - Pit am 14/02/2021 21:42:59 |
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herrmanj
Germany
1066 Beiträge |
Gesendet am: - 15/02/2021 : 09:02:49
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Danke. Wieder etwas gelernt.
Eine spezielle Frist gibt es in adad95 meines Wissens dafür jedoch nicht. Eine Frist für alle unter Mandantenverwaltung/Abrechnung/Terminabstände. |
Geändert durch - herrmanj am 15/02/2021 09:05:00 |
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Pit
Germany
99 Beiträge |
Gesendet am: - 15/02/2021 : 09:30:25
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Da sind aber nur die "normalen" Abstände/Fristen!
Habe soeben mit der Hotline telefoniert. Es wird beim nächsten Update die Möglichkeit für die Änderung dieser Frist eingebaut. Laut Auskunft Hotline wird trotz der Markierung dieses Merkmal bei der Abrechnung nicht mit übermittelt und daher scheint es so zu sein, dass diese Markierung in ADAD95 nur für den Therapeuten eine Erinnerung für diese Frist ist. Eine Überschreitung wird allerdings erst dann angezeigt, wenn abgerechnet wird. Dann ist es aber zu spät!!! Es sollte in der normalen Rezeptansicht oder/und im Terminplaner einen deutlichen Hinweis darauf geben.
Wieder mal etwas, was nicht zuende gedacht ist.
Damit ist der Fall für mich erledigt.
Nicht alles Alte ist schlecht - Es sei denn, das Neue ist besser +Stillstand führt zum Untergang+ |
Geändert durch - Pit am 15/02/2021 09:47:53 |
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herrmanj
Germany
1066 Beiträge |
Gesendet am: - 15/02/2021 : 15:48:41
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Da muss ich RD mal in Schutz nehmen.
Wenn man alles programmieren würde was theoretisch geht würde man nie fertig werden. Deswegen gibt es Programm-Versionen. Zudem muss man stets den Aufwand mit dem Nutzen vergleichen. Ich hatte in 19 Jahren z.B. erst 3 VOs mit Entlassmanagement. |
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mechanicus
Germany
1849 Beiträge |
Gesendet am: - 16/02/2021 : 11:41:27
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Zitat: herrmanj: Ich hatte in 19 Jahren z.B. erst 3 VOs mit Entlassmanagement.
Das wird wohl auch von einer ortsansässigen Klinik abhängen. Hier mit der Üniversitätsmedizin und verschiedenen größeren Lehrkrankenhäusern ist das dann schon mal mehr.
Es ist aber nicht so viel, dass programmtechnisch eingegriffen werden muss. Sollte aber die Übermittlung des Entlassmanagements unter "Abrechnung" vorgeschrieben sein, müsste es auch übermittelt werden. |
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Pit
Germany
99 Beiträge |
Gesendet am: - 16/02/2021 : 13:10:46
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#mechanicus
Alternativ hätte RD man dann gleich diesen Eintrag weglassen können, wenn er keinerlei Auswirkungen hat.
Nicht alles Alte ist schlecht - Es sei denn, das Neue ist besser +Stillstand führt zum Untergang+ |
Geändert durch - Pit am 16/02/2021 13:13:34 |
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Pit
Germany
99 Beiträge |
Gesendet am: - 19/02/2021 : 12:04:35
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Mit dem aktuellen Update 2021.1.1076 ist die Frist Entlassmanagement von 12 auf 21 Tage geändert worden. Scheint fest eingebrannt in Adad. Diese 21 Tagefrist ist eine Sonderregelung für Corona. Irgendwann wird diese Frist (vieleicht) wieder zurückgesetzt oder "Gottweiswie" geändert. Dann ist wieder ein Update fällig! Warun wird keine Änderungsmöglichkeit für den User ermöglicht. Dann wäre es ein für alle Mal erledigt, aber so ....
Nicht alles Alte ist schlecht - Es sei denn, das Neue ist besser +Stillstand führt zum Untergang+ |
Geändert durch - Pit am 19/02/2021 12:05:38 |
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herrmanj
Germany
1066 Beiträge |
Gesendet am: - 19/02/2021 : 14:24:05
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Wichtiger als die des Entlassmanagements wären einstellbare Fristen für BG-Verordnungen. Bei uns sind die mind. 10-100x häufiger als Entlassmanagement-VOs. Oder gibt's das schon? |
Geändert durch - herrmanj am 19/02/2021 14:25:17 |
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