Bisher hatte ich angenommen das Kostenträgerdateien immer ihre Gültigkeit zum Quartalsbeginn haben. Daher das Update dann in adad95 immer zu diesem Zeitpunkt.
Jetzt habe ich was bei den BKKs zum 31.05.21 gesehen. Betrifft z. B. Die DAVASO.
Laut TA ist es so geregelt Die Aktualisierung der Kostenträgerdatei erfolgt jeweils zum 1. eines jeden Kalendervierteljahres. Die aktualisierte Fassung wird spätestens 4 Wochen vor Beginn des jeweiligen Kalendervierteljahres bereitgestellt. Das ist die Theorie die auch von uns so kommuniziert wird.
In der Praxis sieht es so aus: Die Dateiendung wird von KE0 hochgezählt in dem angesprochenen Fall bis auf KE3 das zählt dann als Bugfixes. Ich schau mir die Änderungen mit einem Diff – Tool an und entscheide dann neue Kostenträgerdatei oder nicht. Wir zählen dann in der Anzeige das Gültig Ab Datum hoch.
Es gab ein Update zum 1.6 und dann zum 1.7 ein weiteres für das 3. Quartal War die Frage nun interessenhalber oder stimmt was mit der Adresse von der DAVASO nicht.