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 otwendige Angaben auf der Heilmittelverordnung
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Walter

Germany
8 Beiträge

Gesendet am: - 20/06/2023 :  23:04:29  Profil ansehen  E-Mail an den Autor  Besuche Walter's Homepage  Antwort mit Zitat
Die Barmer Ersatzkasse hat mir € 880 gekürzt. Auf der Rcüseite der Heilmittelverordnungen wurden nicht zulässige Abkürzungen verwendet. Laut Verbandsanwalt ist das gerade ein beliebtes Spiel.
ADAD benutzt nicht zulässige Abkürzungen.
Anlage 3a: notwendige Angaben auf der Heilmittelverordnung „Ärzte“
zum Vertrag nach § 125 Absatz 1 SGB V für Physiotherapie

herrmanj

Germany
1081 Beiträge

Gesendet am: - 20/06/2023 :  23:48:45  Profil ansehen  E-Mail an den Autor  Besuche herrmanj's Homepage  Antwort mit Zitat
Welche konkret?
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mechanicus

Germany
1874 Beiträge

Gesendet am: - 21/06/2023 :  01:03:34  Profil ansehen  Antwort mit Zitat
Zitat:
Walter:     (...) ADAD benutzt nicht zulässige Abkürzungen. (...)
Auf der Rückseite wird das aufgedruckt, was bei Dir unter Mandant/Leistungsverzeichnis steht. Dafür bist Du verantwortlich, nicht adad.

Deinem Beitrag fehlt es an konkreten Angaben. Dein Bezug auf die Anlage 3a unseres Rahmenvertrages sagt eigentlich garnichts. Hättest Du Dich an den dortigen Passus o) Bestätigungsfeld (S. 19) gehalten, wäre keine Kürzung erfolgt.
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Walter

Germany
8 Beiträge

Gesendet am: - 21/06/2023 :  08:54:11  Profil ansehen  E-Mail an den Autor  Besuche Walter's Homepage  Antwort mit Zitat
Was im "Verzeichnis der gebräuchlichen Abkürzungen im Heilmittelkatalog" genannt ist, darf so abgekürzt werden. Alles andere muss laut Barmer ausgeschrieben werden.
Dass meine Abkürzungen in Adad verwendet werden, war mir noch nicht bekannt, danke.
Eigentlich wollte ich wissen, wieviel Platz in den 5,5 cm Zeile bei einem korrekten Ausdruck aller nicht abzukürzenden Behandlungen bleiben (Hausbesuch, Elektrotherapie, Kompressionsbandagierung, Übungsbehandlung etc.).
Ich will rechtsverbindlich von der Barmer wissen, wie sie das alles in eine Zeile kriegt.
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mechanicus

Germany
1874 Beiträge

Gesendet am: - 21/06/2023 :  16:32:56  Profil ansehen  Antwort mit Zitat
Zitat:
Walter     (...) Eigentlich wollte ich wissen, wieviel Platz in den 5,5 cm Zeile bei einem korrekten Ausdruck aller nicht abzukürzenden Behandlungen bleiben (Hausbesuch, Elektrotherapie, Kompressionsbandagierung, Übungsbehandlung etc.).
Ich will rechtsverbindlich von der Barmer wissen, wie sie das alles in eine Zeile kriegt.
In die Zeile auf dem Rezept druckt adad, wenn's länger wird, zweizeilig mit kleineren Buchstaben.

Beachte aber bitte, dass die von Dir genannten Beispiele alle zusammen möglicherweise nicht HMR-konform sind.

Beachte bitte ferner, dass die Barmer im Rahmen einer Ermessungsentscheidung nicht für alle Krankenkassen sprechen kann (Es sei denn, Du rechnest tatsächlich nur ausschließlich mit der Barmer ab).

Es ist vielleicht eine gute Idee, mal in der Leistungsbeschreibung den Text entsprechend den vertraglichen Vorgaben anzupassen. Dann sollte auch die Barmer zufrieden sein.
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