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 Vorzeitige Abrechnung von Verordnungen
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Claudia2202

65 Beiträge

Gesendet am: - 06/07/2023 :  15:50:47  Profil ansehen  E-Mail an den Autor  Besuche Claudia2202's Homepage  Antwort mit Zitat
Hallo,

wenn ein Patient ausscheidet oder länger erkrankt ist, müssen wir die Verordnungen vorzeitig abrechnen.
Beispiel: Patient hat eine 6er Verordnung und auch seinen Eigenanteil komplett entrichtet. Nun kann er vorerst nicht mehr kommen, und das Rezept wird schon nach 3 Behandlungen abgerechnet. Das Programm errechnet den zurückzuzahlenden Eigenanteil.
Wieso wird diese noch zu entrichtende Rückzahlung als Kasseneinnahme ausgewiesen, obwohl noch nichts zurückgezahlt wurde. Es kann ja nicht sein, dass wir jetzt diesen Posten aus der Kasse herausnehmen und als Ausgabe gegenbuchen müssen, um dann Umschläge mit diesen zuviel gezahlten Eigenanteilen anzulegen, bis der Patient mal wiederkommt.

Bitte erläutern Sie mir diese Vorgehensweise. Vielen Dank.

Claudia2202

65 Beiträge

Gesendet am: - 06/07/2023 :  19:10:17  Profil ansehen  E-Mail an den Autor  Besuche Claudia2202's Homepage  Antwort mit Zitat
Es ist geklärt. Ich verstehe zwar immer noch nicht die Vorgehensweise bei der Berechnung, aber die Kasse stimmte.
Sorry für die Aufregung meinerseits.
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