Hallo, ich weiß nicht mehr weiter. Bekomme jetzt schon zum zweiten Mal die nochmals per DTA und per Post geschickten Verordnungen zurück mit dem Hinweis, dass die per DTA gelieferten Rechnungen nicht dem Korrekturverfahren nach § 302 SGB V entsprechen. Damals hat eine Mitarbeiterin die VO's versehentlich ohne ihre Unterschrift an die Davaso geschickt. Was ich mittlerweile gefunden habe ist, dass ich die korrigierten Rechnungen mit dem Verarbeitungskennzeichen 04 (VKZ 4) = Einspruch nach Rechnungskürzung neu per DTA einreichen muss.
Was muss ich tun? Wo finde ich in adad die entsprechende Einstellung? Gibt es für mich überhaupt die Möglichkeit, per VKZ 4 neu einzureichen?
Hallo, gehe in die Rezeptmaske des Patienten und dann auf das entsprechende Rezept. Oben in der Zeile gibt es den Button Rechnungskorrekturen,dies anklicken. Dann den Pkt. Korerekturrechnung (04)anhaken. Danach führt dich das Programm weiter. Grüße
Nein die Programmversion ist immer gleich. Aber bei Kunden ohne eigene Kassenabrechnung wird die Schaltfläche nicht angezeigt. Die Rechnungskorrektur wird ohne eigene Kassenabrechnung nicht benötigt. Außerdem wird die Schaltfläche nur bei abgerechneten Rechnungen mit DTA angezeigt.